Quelle
www.lu.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Abgeschlossen
31. Oktober 2017 - 31. Januar 2018

Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2019)

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2019)

Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, den Entwurf zu einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2019) in die Vernehmlassung zu geben, wobei im Wesentlichen Erträge auf massgebenden Beteiligungen neu zu 70 Prozent besteuert werden sollen.

Ferner sollen die Abzüge der Kinderbetreuungskosten und der Besteuerungsort von Maklerprovisionen neu geregelt werden, was ab 2019 zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 8,5 Millionen Franken beim Kanton und von rund 10,1 Millionen Franken bei den Gemeinden führen wird.