Quelle
www.lu.ch

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Abgeschlossen
23. Mai 2018 - 31. August 2018

Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2020)

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2020)

Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, den Entwurf zu einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2020) in die Vernehmlassung zu geben. Im Wesentlichen sollen Vorgaben des Bundesrechts (insbesondere der Steuervorlage 2017) in kantonales Recht überführt werden.

Für verschiedene kantonale Steuerarten werden Umsetzungs- und zusätzliche Begleitmassnahmen vorgeschlagen. Diese Massnahmen werden teilweise zu Minder-, unter dem Strich voraussichtlich zu massvollen Mehreinnahmen führen.