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Die Besoldungsordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste (BOL) soll auf Antrag der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH Luzern) angepasst werden. Betroffen ist der Lohnrahmen für Lehrpersonen der PH Luzern. Die Besoldungsordnung legt zurzeit für die Einreihung von Lehrpersonen auf der Tertiärstufe die Lohnklassen 26 bis 31 fest.
Im Unterschied zur Universität Luzern und zur Hochschule Luzern beschäftigt die PH Luzern auch Praxislehrpersonen und Schulmentoratspersonen, welche für ihre Tätigkeit nicht die Anforderungen an Lehrpersonen auf Tertiärstufe erfüllen müssen. Sie sind daher unterhalb der Lohnklasse 26 eingereiht. Die PH Luzern beantragt nun, den Lohnrahmen anzupassen, welcher neu die Lohnklassen 22 bis 35 umfassen soll.
Dadurch können Praxislehrpersonen und Schulmentoratspersonen den korrekten Lohnklassen zugeordnet werden. Für Führungspersonen der PH Luzern mit Dozierendenstatus können durch die Anpassung des Lohnrahmens zutreffende Funktionsumschreibungen erstellt werden.