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Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden (EWO-Gesetz) sowie einen Nachtrag zum Baugesetz in die Vernehmlassung geschickt. Die Anpassungen sind aufgrund von angepassten bundesrechtlichen Vorgaben im Bereich Stromversorgung sowie wegen dem im Oktober 2015 vom Obwaldner Stimmvolk gefällten Entscheid, künftig auf Ausnützungsziffern im kantonalen Baugesetz zu verzichten, erforderlich.
Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Auflage bilden der Nachtrag zum Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden (EWO-Gesetz), der Nachtrag über das Baugesetz, sowie der erläuternde Bericht über Anpassungen im Energie- und Stromversorgungsbereich.