Quelle
www.sg.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Abgeschlossen
17. Dezember 2019 - 12. Februar 2020

Nachtrag zum Wasserbaugesetz

Mit der am 24. November 2014 gutgeheissenen Motion 42.14.15 «Neue Wege im Hochwasserschutz» lud der Kantonsrat die Regierung ein, gesetzliche Grundlagen für die Schaffung von Überflutungsräumen in Landwirtschafts- und Grünzonen sowie im Wald zu erarbeiten. Mit den neuen Bestimmungen sollen die Grundeigentümerrechte gesichert, die in der Zone zulässigen Nutzungen garantiert und die Entschädigungs- und Versicherungsfragen angemessen geregelt werden.