Quelle
www.sg.ch

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Abgeschlossen
30. August 2018 - 31. Oktober 2018

Verordnung über Aktenführung und Archivierung und Gebührentarif des Staatsarchivs

Seit dem 1. Juli 2011 wird das Gesetz über Aktenführung und Archivierung (sGS 147.1: abgekürzt GAA) angewendet. Es enthält die von den öffentlichen Organen einzuhaltenden Grundsätze einerseits über die Aktenführung im Sinn der systematischen Aufzeichnung von Geschäftsvorgängen und anderseits über die Archivierung der dabei entstandenen archivwürdigen Unterlagen.