Quelle
www.sg.ch

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Abgeschlossen
26. Februar 2021 - 31. März 2021

Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Das Verfahren beim Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland soll beschleunigt werden. Zu diesem Zweck hat die Grundbuchaufsicht verschiedene Vereinfachungen erarbeitet und umgesetzt.

Die Abteilung Grundbuchaufsicht des Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht ist im Kanton St.Gallen für die Bewilligung zum Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zuständig. Um die Verfahren zu vereinfachen, soll das entsprechende Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland im Hinblick auf die Anhörung der betroffenen Gemeinden und den Rechtsmittelweg angepasst werden.