Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.
Mit dem vorliegenden XIV. Nachtrag zum Mittelschulgesetz sollen in Erfüllung des Motionsauftrags die Absenzgründe in einer nicht abschliessenden Aufzählung auf Gesetzesstufe verankert werden. Die bewilligte Absenz (Urlaub) für eine politische Veranstaltung bildet nicht Bestandteil dieser Aufzählung und soll im Grundsatz ausgeschlossen werden.
Im Gesetzesentwurf ist allerdings vorgesehen, dass eine solche Absenz ausnahmsweise bewilligt werden kann, wenn das Thema der politischen Veranstaltung Gegenstand des fachlichen Unterrichts ist und die Veranstaltung nicht auf eine Störung oder Vereitelung des Unterrichts oder dessen Instrumentalisierung zielt.