Quelle
so.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Abgeschlossen
11. August 2009 - 25. September 2009

Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG)

Die eidgenössischen Räte haben am 23. März 2007 das Stromversorgungsgesetz verabschiedet. Dieses Bundesgesetz soll die Voraussetzungen für eine sichere Elektrizitätsversorgung und einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt schaffen. Es legt die Rahmenbedingungen fest für eine zuverlässige sowie nachhaltige Versorgung mit Elektrizität in allen Landesteilen und die Erhaltung und Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Elektrizitätswirtschaft.

Dabei ist eine zweistufige Marktöffnung vorgesehen. In den ersten fünf Jahren haben Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 MWh pro Jahr freien Marktzugang. Nach fünf Jahren können alle Endverbraucher ihren Stromlieferanten frei wählen, sofern gegen diese volle Marktöffnung nicht das fakultative Referendum ergriffen wird. Das Höchstspannungsnetz ist von einer nationalen Netzgesellschaft zu betreiben, die schweizerisch beherrscht sein muss (swissgrid ag). Das eidgenössische Stromversorgungsgesetz ist mit Ausnahme der Regelung für Endverbraucher von weniger als 100 MWh in Etappen am 1. Januar 2008 und 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt worden.