Quelle
so.ch

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Abgeschlossen
22. Dezember 2020 - 22. März 2021

Öffentliches Beschaffungswesen: Beitritt interkantonalen Vereinbarungen (IVHB & IVöB) und Totalrevision des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen

Öffentliches Beschaffungswesen: 1. Beitrit zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15. November 2019; 2. Totalrevision des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen (SubG)

Das geltende Submissionsgesetz des Kantons Solothurn datiert vom 17. Dezember 1996 und steht seit 1. April 1997 in Kraft. Das Submissionsgesetz und die gestützt darauf erlassene Submissionsverordnung regeln die Vergabe öffentlicher Aufträge, namentlich durch den Kanton Solothurn, dessen selbständige Anstalten sowie durch die Gemeinden, ihre Anstalten und die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, an welchen sie beteiligt sind.

Im Jahr 1996 ist der Kanton Solothurn ebenfalls der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) beigetreten. Mit diesem Konkordat setzten die Kantone einerseits die staatsvertraglichen Verpflichtungen der Schweiz aus dem WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) um. Andererseits wurde damit zwischen den Kantonen eine gewisse Harmonisierung ihrer Schwellenwerte und Verfahrensregelungen bei öffentlichen Vergaben erreicht.

Als Folge des bilateralen Abkommens mit der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens erfolgte im Jahr 2003 eine Teilrevision der IVöB sowie des Submissionsgesetzes, mit welcher namentlich der Geltungsbereich auf die Gemeinden ausgeweitet wurde. Aufgrund der 2012 abgeschlossenen Revision des GPA sind Anpassungen im nationalen Recht erforderlich. Die Schweiz wird das revidierte GPA, welches den Schweizer Unternehmen einen erweiterten Marktzugang von rund 80 – 100 Mia. Dollar pro Jahr gewährt, Ende 2020 ratifizieren.

Bund und Kantone haben im Rahmen eines gemeinsamen Projekts (Aurora) in den vergangenen Jahren eine parallele Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und der IVöB erarbeitet mit dem Ziel, die rechtlichen Grundlagen von Bund und Kantonen – unter Beibehaltung der föderalen Kompetenzregelung – einander inhaltlich so weit wie möglich anzugleichen, was mit der nun vorliegenden totalrevidierten IVöB grösstenteils gelungen ist. Nachdem das Bundesparlament am 21. Juni 2019 dem GPA 2012 und dem neuen BöB zugestimmt hatte, wurde an der Plenarversammlung des Interkantonalen Organs für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) vom 15. November 2019 die IVöB 2019 einstimmig verabschiedet.

Diese Vorlage hat erstens den Beitritt des Kantons Solothurn zur IVöB 2019 zum Gegenstand. Zweitens ist Gegenstand der Vorlage die Totalrevision des kantonalen Submissionsgesetzes. Diese wird nötig, weil die IVöB 2019 das Submissionsrecht im Vegleich zum geltenden Konkordat sehr umfassend regelt, so dass sich das kantonale Gesetz auf einige wenige Ausführungsbestimmungen beschränken kann, welche der IVöB 2019 zu entsprechen haben. So sind namentlich die zuständigen Behörden zu bestimmen. Dazu kommen kantonale Ausführungsbestimmungen in den wenigen Bereichen, in welchen die IVöB 2019 den einzelnen Kantonen noch einen materiellen Regelungsspielraum belässt.