Quelle
so.ch

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Abgeschlossen
2. September 2014 - 30. November 2014

Anpassungen im Beurkundungsrecht (Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und Gebührentarif)

Anpassungen im Beurkundungsrecht

Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit die Notarinnen und Notare im Kanton Solothurn (sowohl die privaten als auch diejenigen auf den Amtschreibereien) von der in Art. 55a SchlT ZGB vorgesehenen Möglichkeit, elektronische Ausfertigungen ihrer öffentlichen Urkunden und elektronische Beglaubigungen anzufertigen, Gebrauch machen können.

Weitere Revisionspunkte, die das Notariat betreffen, sind: Einführung der Paraphierung bei der öffentlichen Beurkundung; Einführung sowie des Erfordernisses, dass öffentliche Urkunden sicher aufzubewahren sind. Schliesslich wird eine Anpassung des Gebührentarifs hinsichtlich der von den privaten Notarinnen und Notaren zu entrichtenden Gebühren vorgesehen.