Quelle
vernehmlassungen.tg.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Abgeschlossen
1. März 2012 - 28. Mai 2012

Änderung der Verordnung des Regierungsrates zum Planungs- und Baugesetz

Verordnung zum Planungs- und Baugesetz

Die Kantone regeln das Bauen uneinheitlich u. a. durch verschiedene Definitionen und Messweisen, weshalb die wesentlichsten Baubegriffe schweizweit durch eine interkantonale Vereinbarung harmonisiert werden sollen. Die Konferenz der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) hat am 22. September 2005 einen entsprechenden Konkordatstext (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)) beschlossen.

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat in der Folge am 21. April 2010 den Beschluss gefasst, diesem Konkordat beizutreten, und gleichzeitig wurde der Regierungsrat ermächtigt, gegenüber dem interkantonalen Organ den Beitritt auf einen von ihm zu bestimmenden Zeitpunkt zu erklären. Der Beschluss des Grossen Rates unterlag dem fakultativen Referendum, die bis zum 30. Juli 2010 laufende Referendumsfrist ist jedoch ungenutzt abgelaufen.

Das Konkordat IVHB ist damit rechtskräftig geworden und kann umgesetzt werden. Mit der vorliegenden Totalrevision der Planungs- und Bauverordnung werden die kantonalen Begriffe und Messweisen mit den Bestimmungen des Konkordats in Übereinstimmung gebracht.