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Die Arbeitszeit der Lehrpersonen an den Volks- und Mittelschulen soll sich in Zukunft – analog zum übrigen Staatspersonal – konsequent an der Jahresarbeitszeit orientieren. Die Jahresarbeitszeit verteilt sich – entsprechend dem Beschäftigungsgrad – anteilmässig auf verschiedene gleichwertige, aber zeitlich unterschiedlich dotierte Berufsfelder. Bei den dafür eingesetzten Zeitanteilen handelt es sich um Richtwerte, was eine Optimierung der Ressourcen vor Ort ermöglicht.
Die Vorschläge für die Lehrpersonen der Volksschule (Verordnung des Regierungsrates über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Volksschulen; RSV VS; RB 411.114) entsprechen weitgehend jenen für die Lehrpersonen an den Mittelschulen (Verordnung des Regierungsrates über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Berufs- und Mittelschulen, RSV BM; RB 413.141). Für die Berufsschullehrpersonen gelten die bisherigen Bestimmungen, die Einführung der Jahresarbeitszeit wird jedoch gegenwärtig geprüft.