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In den Regierungsrichtlinien 2016 – 2020 hat sich der Regierungsrat vorgenommen, die Justizorganisation aufgrund der Erfahrungen mit den Schweizerischen Prozessordnungen seit 2011 zu überprüfen und sie wo nötig anzupassen. Das Departement für Justiz und Sicherheit legt ein umfangreiches Paket mit Anpassungen in fünf Gesetzen und einer Verordnung vor. Diese werden nun einer externen Vernehmlassung unterzogen.