Abgeschlossen
24. November 2017 - 19. Februar 2018

Teilrevision der Verordnung über den Finanzhaushalt und Gesetz zum Haushaltgleichgewicht des Kantons Uri

Teilrevision der Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri und Gesetz zum Haushaltgleichgewicht des Kantons Uri; Vernehmlassungsverfahren

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Kapitel 8 «Finanzkontrolle» der FHV verfolgt der Regierungsrat eine weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Finanzkontrolle. So soll diese neu der Standeskanzlei zugeordnet werden. Wie bis anhin soll es der Finanzkontrolle weiterhin möglich sein, für die Unterstützung ihrer Arbeit Sachverständige beizuziehen. Das Budget der Finanzkontrolle soll zwar im Kantonsbudget konsolidiert werden, aber dem Landrat unverändert zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Inhaltlich hat die Finanzkontrolle die ordnungsgemässe Rechnungslegung, die Einhaltung der geltenden Grundsätze zur Haushaltsführung zu prüfen und das Interne Kontrollsystem (IKS) zu beurteilen. Im Weiteren soll die Finanzkontrolle auch künftig den Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern prüfen.

Mit dem neuen Gesetz zum Haushaltgleichgewicht des Kantons Uri sollen strategisch dringend notwendige Investitionen realisierbar sein und das Haushaltgleichgewicht dennoch langfristig sichergestellt werden, zudem soll auf finanzpolitische Instrumente – beim Kanton – verzichtet werden. Den Gemeinden sollen auch weiterhin finanzpolitische Instrumente zur Verfügung stehen, um so grössere Schwankungen in den jährlichen Ergebnissen ihrer Rechnungen besser glätten zu können. Insbesondere die degressiven Abschreibungen können eine Gemeinderechnung in den ersten Jahren nach einer grösseren Investition enorm stark belasten. Solche Belastungsspitzen lassen sich mit finanzpolitischen Instrumenten auffangen.