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Quelle
zg.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Laufend
13. November 2025 - 12. Januar 2026

Anpassung kantonaler Richtplan 25/2

Anpassung kantonaler Richtplan 25/2: Siedlungsbegrenzungslinie (Hünenberg); Speziallandwirtschaftszone, Schwerpunkt Erholung Gubel, Kies- und Deponiekonzept

Der Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan an: Die Anpassung des kantonalen Richtplans umfasst vielfältige Themen. Verschiebung einer Siedlungsbegrenzungslinie in Hünenberg für den neuen Ökihof, die Ergänzung der Bedingungen für bodenunabhängige Landwirtschaftszonen (Kapitel L 1), die Streichung des Schwerpunkts Erholung im Gubel (L 11) und das überarbeitete Kies- und Deponiekonzept (E 3, E 4, und E 11).

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