Quelle
zg.ch

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Abgeschlossen
10. August 2019 - 8. Oktober 2019

Anpassung kantonaler Richtplan 19/1: Kapitel Wald, Gewässer, Abbau Steine und Erden

Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Konkret geht es um die Einführung der statischen Waldgrenze, die Definition des Gewässerraums und um die Festsetzung des Abbaugebiets Hatwil/Hubletzen.