Abgeschlossen
19. August 2022 - 24. Oktober 2022

Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzverordnung)

Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzverordnung, FSV) vom 21. März 1995 (BGS 722.211)

Der Kanton Zug passt seine Bestimmungen über den Brandschutz und das Feuerwehrwesen an geänderte Rahmenbedingungen an und organisiert die Zuständigkeiten neu. Der Kantonsrat hat die entsprechenden Gesetzesgrundlagen am 2. Juni 2022 verabschiedet. Damit werden einige Kompetenzen an die Gebäudeversicherung Zug (GVZG) übertragen. Im zweiten Schritt müssen die veralteten Ausführungsbestimmungen erneuert und diejenigen der GVZG neu erlassen werden.