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Im Jahr 2019 ist das Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017 (Geldspielgesetz; BGS 935.51) in Kraft getreten. Der Kanton Zug erlässt dazu ein Einführungsgesetz (EG BGS). Der Kantonsrat hat die Vorlage am 29. September 2022 in 1. Lesung beraten (Beilage 1).
Zur Umsetzung des EG BGS ist eine Verordnung vorgesehen (Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele, Kantonale Geldspielverordnung; V EG BGS). Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, den Verordnungsentwurf in eine bis am 25. Januar 2023 dauernde Vernehmlassung zu geben. Sie erhalten in der Beilage den Verordnungstext mit den vorgesehenen Bestimmungen (Beilage 2), den Bericht und Antrag des Regierungsrats (Beilage 3) sowie die Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten (Beilage 4).