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Quelle
www.notes.zh.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Laufend
12. Juni 2025 - 15. September 2025

Änderung des Strassengesetzes: (Umsetzung der Motion KR-Nr. 366/2023 betreffend Genehmigung von Strassenprojekten für Gemeindestrassen)

Am 20. Januar 2014 reichten Kantonsrat Andreas Hasler und Mitunterzeichnende die Parlamentarische Initiative «Bundesrechtswidrige Bestimmung im Strassengesetz» (KR Nr. 11/2014, sog. «PI Hasler») ein. Hintergrund der Initiative bildete das Urteil des Verwaltungsgerichts VB.2001.00178 vom 16. November 2001. Das Gericht stellte darin zusammengefasst fest, dass die Bestimmung betreffend Genehmigung von kommunalen Strassenprojekten im kantonalen Strassengesetz (StrG; LS 722.1) nicht dem Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG, SR 700) entspricht. Die PI forderte deshalb eine Änderung von § 15 des Strassengesetzes.

Am 12. April 2021 beschloss der Kantonsrat einstimmig, dieser Änderung zuzustimmen. Sie sah vor, dass Projekte für Gemeindestrassen neu immer vom Kanton genehmigt und auf Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Angemessenheit überprüft werden (ABl 2021-04-16). Gegen diesen Kantonsratsbeschluss reichten die Städte Zürich und Winterthur Beschwerde beim Bundesgericht ein mit der Begründung, die Gemeinden seien zu Unrecht nicht zur geplanten Rechtsänderung angehört worden. Im November 2022 hiess das Bundesgericht die Beschwerde gut, hob die beschlossene Änderung von § 15 StrG auf, und wies den Kantonsrat an, die notwendige Gesetzesrevision unter Berücksichtigung des Mitwirkungsrechts der Gemeinden durchzuführen (Urteile des Bundesgerichts 1C_477/2021 und 1C_479/2021 vom 3. November 2022).

In der Folge überwies der Kantonsrat dem Regierungsrat am 26. Februar 2024 eine Motion seiner Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) mit dem Auftrag, eine neue Vorlage für eine Änderung des Strassengesetzes vorzuschlagen (KR-Nr. 366/2023), um dieses mit dem Bundesrecht in Übereinstimmung zu bringen. Ziel sei, die kantonale Genehmigung für kommunale Strassenprojekte nicht über das bundesrechtlich gebotene Minimum hinaus auszudehnen. Betreffend Prüfungsumfang seien zwei Varianten vorzuschlagen: Eine, die den Prüfungsumfang auf die Rechtmässigkeit beschränke, und eine, die einen umfassenden Prüfungsumfang (Rechtmässigkeit, Verhältnismässigkeit und Angemessenheit) vorsehe.

So nimmst du an der Vernehmlassung teil:

1

Lies die verfügbaren Texte und Begleitdokumente

2

Schreibe deine Stellungnahme

Schreibe deine Stellungnahme und reiche sie bei der zuständigen Stelle ein. Konsultiere die ursprüngliche Publikation der Vernehmlassung für Instruktionen zur Teilnahme.

Die Teilnahme an dieser Vernehmlassung über die Plattform Demokratis ist zurzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten daran, die direkte Teilnahme auf Demokratis für alle Vernehmlassungen zu ermöglichen. Um auf dem Laufenden zu bleiben, abonniere unseren Newsletter.