Quelle
zg.ch

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Abgeschlossen
14. Juli 2015 - 12. Oktober 2015

Änderung der Verordnung über das Drachensegeln auf den Gewässern des Kantons Zug

Aufgrund der Änderung des Bundesrechts drängt sich die vorliegende Anpassung des kantonalen Rechts auf. Neu soll der Zugersee – soweit er auf zugerischem Gebiet liegt – sowie der Ägerisee den Kitesurfenden zur Verfügung stehen. Die weiteren Modalitäten orientieren sich im Wesentlichen an den bisher geltenden Vorgaben.