Quelle
zg.ch

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Abgeschlossen
27. Mai 2020 - 21. September 2020

Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern

Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz; BGS 943.11)

In vereinzelten Gastgewerbebetrieben und privaten Vereinslokalen im Kanton Zug wird illegales Geldspiel betrieben. Die Strafverfolgungsbehörden bekämpfen diese Umtriebe. Die betroffenen Lokale können aber nicht längere Zeit geschlossen werden, weil die gesetzliche Grundlage dazu fehlt.

Im Auftrag des Kantonsrats hat der Regierungsrat darum Änderungen des kantonalen Gastgewerbegesetzes entworfen. Die Inhaberinnen und Inhaber von Gastgewerbe-​Bewilligungen werden damit stärker in die Verantwortung genommen und die Bewilligungsbehörden (Einwohnergemeinden) erhalten griffigere Instrumente gegen illegales Geldspiel und die fraglichen Lokale. Gleichzeitig sollen die Hotelleriebetriebe administrativ entlastet werden.