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Die Feuerwehren im Kanton Zug sind leistungsfähig und bei Bränden und Elementarereignissen schnell verfügbar. Grundlage dafür ist das kantonale Feuerschutzgesetz, das letztmals im Jahr 2009 überarbeitet worden ist. In der Zwischenzeit haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Die Kompetenzen und Aufgaben der Gemeinden, der Feuerwehren und der Gebäudeversicherung Zug müssen darum in Einzelheiten neu geregelt werden. Das führt unter anderem zu effizienteren Abläufen und tieferen Kosten. Die Gesetzesänderungen liegen im Entwurf vor.