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Der Kantonsrat beauftragte den Regierungsrat im Januar 2015 mit der Einführung eines Amtsenthebungsverfahrens für die Mitglieder der kantonalen und kommunalen Exekutive, Legislative sowie der Judikative. Mit einer Anpassung der Kantonsverfassung sowie neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden.
Das geltende Zuger Recht kennt kein Amtsenthebungs- bzw. Abberufungsverfahren für vom Volk gewählte Amtspersonen. Dies soll mit dieser Vorlage geändert werden. Um die Möglichkeit einer Amtsenthebung zu schaffen, braucht es eine Änderung der Kantonsverfassung sowie Anpassungen auf Gesetzesstufe. Der Regierungsrat erfüllt mit dieser Vorlage eine entsprechend erheblich erklärte Motion.