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Im Kanton Zürich können heute private Sicherheitsdienstleistungen ohne Bewilligung erbracht werden. Die Sicherheitsdirektion kann Personen verbieten, im privaten Sicherheitsgewerbe tätig zu sein, wenn sie wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt worden sind, sie wiederholt gegen die Verhaltenspflichten verstossen haben oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung dies erfordert. Diese Regelungen sind aus dem Polizeiorganisationsgesetz vom 29. November 2004 (POG; LS 551.1) unverändert ins Polizeigesetz überführt worden.
Am 2. März 2011 hat der Nationalrat die Motion von Max Chopard-Acklin betreffend Private Sicherheitsdienste, gesamtschweizerisch gleichwertiges Zulassungs- und Kontrollsystem (09.3480), angenommen. Der Ständerat hat die Motion hingegen am 8. Juni 2011 abgelehnt. Die Motion verlangte, dass der Bundesrat in Absprache mit den Kantonen dem Parlament Massnahmen vorschlägt, wie für private Anbieter von Dienstleistungen im Sicherheitsbereich ein gesamtschweizerisch gleichwertiges Zulassungs- und Kontrollsystem eingeführt werden kann.