Quelle
www.notes.zh.ch

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Abgeschlossen
12. April 2018 - 31. Dezember 2018

Sozialhilfegesetz

Das geltende Sozialhilfegesetz vom 14. Juni 1981 ersetzte das über 50 Jahre alte Gesetz über die Armenfürsorge aus dem Jahr 1927. Das System der sozialen Sicherheit hat an Komplexität ebenso zugenommen wie auch die Erwartungen der Politik, der Öffentlichkeit und der Sozialhilfebeziehenden. Aus einer Leistungsart der vorübergehenden finanziellen Existenzsicherung ist ein vielschichtiges Instrument geworden.

Die geltende Sozialhilfegesetzgebung weist aufgrund dieser Entwicklung in verschiedener Hinsicht Anpassungsbedarf auf. Neben den materiellen bestehen formelle Mängel. Mit Beschluss vom 26. September 2012 legte der Regierungsrat die Ziele der Totalrevision des Sozialhilfegesetzes fest und beauftragte die Sicherheitsdirektion, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten (RRB Nr. 1016/2012).