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Quelle
www.notes.zh.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Laufend
23. Januar 2026 - 24. April 2026

Vorentwurf der kantonalen Verordnung über die Festlegung von Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich

Vernehmlassung zum Vorentwurf der kantonalen Verordnung über die Festlegung von Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich (VHZA)

Gemäss Art. 55a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) müssen die Kantone in mindestens einem medizinischen Fachgebiet die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Leistungen erbringen, durch Höchstzahlen beschränken. Aufgrund dieser bundesrechtlichen Vorgabe ist der Kanton Zürich verpflichtet, eine entsprechende Zulassungsbeschränkung umzusetzen.

Dies erfolgt im Rahmen der vorliegenden Verordnung. Die Regelung stellt die definitive Umsetzung der Zulassungsbeschränkung im Kanton Zürich auf Grundlage der vom Eidgenössischen Departement des Innern festgelegten Versorgungsgrade dar. Die Verordnung beinhaltet die Methodik zur Festlegung der zu beschränkenden Fachgebiete und der Höchstzahlen und weist diese im Anhang aus. Zudem regelt sie den Vollzug.

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