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Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, in Umsetzung der folgenden Motionen eine Vernehmlassung zur Änderung von § 28 a des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) durchzuführen. Motion betreffend Sicheres und effizientes Velofahren dank Behebung der 1 '200 Schwachstellen bei der Veloinfrastruktur (KR-Nr. 364/2020). Motion betreffend Sicheres Velofahren dank systematischer Überprüfung und Abgleichung von Strassenprojekten mit dem kantonalen Velonetzplan zur Behebung von Schwachstellen (KR-Nr. 365/2020).
Die Motionen sehen im Wesentlichen folgende Neuerungen vor: Im Rahmen der Erarbeitung des kantonalen Velonetzplans wurden über 1 '200 Schwachstellen im Velonetz erfasst. Zur Behebung dieser Schwachstellen wird gefordert, dass jedes Strassenprojekt einer systematischen Überprüfung und einem Abgleich mit dem Velonetzplan unterzogen und ein zusätzliches Bauprogramm geschaffen wird.
Der Regierungsrat unterstützt die Verbesserung der Veloinfrastruktur und ist bestrebt, die diesbezüglichen Schwachstellen zu beheben. Die von den Motionen geforderten Massnahmen erachtet er hierfür allerdings nicht als zielführend, um die Realisierung einer sicheren und gut ausgebauten Veloinfrastruktur zu beschleunigen.