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Mit den «Richtlinien der Regierungspolitik 2015−2019» wurde die Baudirektion beauftragt, eine Änderung des Energiegesetzes zur Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) zu erarbeiten. Die MuKEn 2014 wurden von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) am 9. Januar 2015 beschlossen und bezwecken eine Harmonisierung der energierechtlichen Bestimmungen im Gebäudebereich zwischen den verschiedenen Kantonen.
Das BFE begrüsst grundsätzlich, dass der Kanton Zürich eine Gesetzesrevision vornimmt. Aus energie- und klimapolitischer Sicht ist es wichtig, dass die Kantone ihre Kompetenz im Gebäudebereich wahrnehmen und zumindest das Basismodul der MuKEn 2014 integral übernehmen. Hauseigentümerverband, SVIT, Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmungen, Baumeisterverband, KMU- und Gewerbeverband (KGV) sowie der Kaminfegermeisterverband hingegen stellen den Antrag, auf die Änderung des kantonalen Energiegesetzes zu verzichten. Hauptargument für die Ablehnung von § 11 sind die Investitionskosten, die auf die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zukommen würden.