Quelle
www.notes.zh.ch

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Abgeschlossen
25. April 2019 - 31. Juli 2019

Vernehmlassung und Mitberichtsverfahren zur Teilrevision der Verordnung über die universitären Medizinalberufe (MedBV)

Die vorgeschlagene Anderung von $ 24 MedBV soll die Kompetenzen der ApothekerinÄen und Apotheker im Bereich ihrer Impftätigkeit erweitern. Fortan sollen alle nicht schwangeren Personen ab 16 Jahren geimpft werden dürfen, die weder eine Kontraindikation, eine lmmunschwäche noch eine Autoimmunkrankheit aufirueisen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Masernfälle wird seitens der Apothekerschaft auch die Erweiterung um die lmpfung gegen Masern bzw. Masern/Mumps/Röteln gefordert. Wir haben deshalb im vorliegenden Entwurf davon abgesehen, die Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker auf Masern/Mumps/Röteln auszuweiten, laden Sie aber ein, sich im Rahmen der vorliegenden Vernehmlassung auch zu folgender Frage zu äussern: Sollen Apothekerinnen und Apotheker inskünftig auch lmpfungen gegen Masern/Mumps/Röteln vornehmen dürfen?

Diese Vernehmlassung ist abgeschlossen