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Mit dem im Herbst 2013 angenommenen Postulat «Stopp der Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten» von Nationalrat Karl Vogler hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Strategie der Schweiz zur Eindämmung von invasiven gebietsfremden Arten zu erarbeiten. Der Strategieentwurf zeigt Massnahmen auf, mit welchen das Ziel der Eindämmung invasiver gebietsfremder Arten effizient und wirksam verfolgt werden kann. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden auch die bestehenden rechtlichen Grundlagen überprüft und die Klärung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen vorgenommen.
Nichtdiensthabende Angehörige von Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen sollen künftig bei unvorhergesehenen Rettungseinsätzen nicht mehr vom Alkoholverbot erfasst werden. Ebenfalls vom Verbot ausgenommen werden sollen Führerinnen und Führern auf Fahrten mit Fahrzeugen mit geringeren bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten sowie mit Lastwagen, die den Arbeitsmotorwagen gleichgestellt sind.
Weitere vorgeschlagene Änderungen betreffen die Anhebung der Leistungsgrenze bei der Kategorie «A beschränkt» von 25 auf 35 kW, die Zulassung von Rundstreckenrennen mit Elektromotorfahrzeugen sowie die Änderung in der Berechnungsmethode zur Erhebung von bestimmten Versicherungsbeiträgen. Die Anhörung zu den entsprechenden Verordnungsänderungen dauert bis zum 16. Oktober 2015.
Verkehrsregelnverordnung (VRV)
Verkehrsversicherungsverordnung (VVV)
Verkehrszulassungsverordnung (VZV)
Mit dem Bildungszusammenarbeitsgesetz (BiZG) wird dem Bundesrat das Recht eingeräumt, mit den Kantonen im Rahmen der Zusammenarbeit und der Koordination im Bildungsbereich eine Vereinbarung abzuschliessen. Damit sollen die hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes im Sinne der Verfassung gefördert und eine faktenbasierte und kohärente Bildungspolitik ermöglicht werden. Auf Basis des neuen Erlasses soll die Fortführung bereits seit Jahren bestehender gemeinsamer Vorhaben von Bund und Kantone im Sinne von Artikel 61a Absatz 1 der Bundesverfassung, wie etwa das Schweizer Bildungsmonitoring, gewährleistet und koordiniert werden. Das BiZG soll das befristete Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraumes Schweiz (SR 410.1) ablösen.
Mit der neuen Finanzordnung 2021 (NFO 2021) sollen die beiden Haupteinnahmequellen MWST und DBST gesichert werden. Die auf 2020 terminierte Befristung der Erhebung der MWST und der DBST soll deshalb aufgehoben werden. Dies würde es dem Bund erlauben, die beiden Steuern permanent zu erheben. Die NFO 2021 setzt sich somit für die Kontinuität der Steuerpolitik ein, ein Umbau des Steuersystems wird mit dieser Vorlage nicht bezweckt. Neben der Aufhebung der Befristung der DBST und der MWST soll noch eine hinfällige Übergangsbestimmung zur Erhebung der Biersteuer (Art. 196 Ziff. 15 BV) ebenfalls gestrichen werden.
Aufgrund der Änderung des Bundesrechts drängt sich die vorliegende Anpassung des kantonalen Rechts auf. Neu soll der Zugersee – soweit er auf zugerischem Gebiet liegt – sowie der Ägerisee den Kitesurfenden zur Verfügung stehen. Die weiteren Modalitäten orientieren sich im Wesentlichen an den bisher geltenden Vorgaben.
Änderung der Berechnungsgrundlage für den durchschnittlichen kalkulatorischen Zinssatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC).
Das Parlament hat das Bundesgesetz über die Weiterbildung am 20. Juni 2014 verabschiedet. Die Verordnung zum Weiterbildungsgesetz dient der Konkretisierung der Bestimmungen zu den Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung sowie zur Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener.
Neue Verordnung zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz vom 19. Juni 2015 mit ausführenden Regeln namentlich zu den neuen Finanzmarktinfrastrukturen und zum Derivathandel.
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz vom 19. Juni 2015 (BBl 2015 4931) soll auf Verordnungsstufe umgesetzt werden.
Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) ist ein Planungswerk, in welchem die übergeordnete Zielsetzung, Strategien und strategische Schwerpunkte für das Gesundheitswesen festgelegt werden. Die GGpl bietet die Möglichkeit, die sich in einem dynamischen Umfeld verändernden gesundheitspolitischen Herausforderungen vernetzt anzugehen. Sie hat zum Ziel, möglichst ganzheitlich gegenwärtige und zukünftige Entwicklungen sowie langfristige Strategien im aargauischen Gesundheitswesen abzubilden. Die aktuelle Revision ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag, die GGpl periodisch zu überarbeiten sowie den im Rahmen der KVG-Revision veränderten Umweltbedingungen im Gesundheitswesen.
Die übergeordnete strategische Ausrichtung der Gesundheitspolitik im Kanton Aargau beinhaltet eine doppelte Perspektive, die sowohl individuelle als auch strukturelle Aspekte des Gesundheitswesens miteinbezieht. Gesundheitspolitik hat zum Ziel, die bestmögliche Gesundheit der Bevölkerung mit den politisch zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln zu gewährleisten. Gemäss diesem Ziel werden für die GGpl 2025 drei Teilzielsetzungen formuliert, von denen sich eine auf die individuelle Ebene des Gesundheitsverhaltens (Befähigungszielsetzung) bezieht und zwei auf der strukturellen Ebene des Gesundheitssystems (Versorgungs- und Finanzierungszielsetzung) angesiedelt sind. Insgesamt acht Strategien sollen zur Erreichung der übergeordneten Zielsetzung beitragen. Die Strategien beinhalten die Themen (1) Integrierte Versorgung und digitale Vernetzung, (2) Fachpersonal, (3) Ambulante Akutversorgung, (4) Rettungswesen, (5) Palliative Care, (6) Stationäre Akutversorgung, (7) Langzeitversorgung sowie (8) Gesundheitsförderung und Prävention.
Der Schwerpunkt der Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes (SR 748.0) liegt im Infrastrukturbereich. Es handelt sich dabei primär um eine technische Revision mit dem Ziel, Verfahrensabläufe zu vereinfachen und das Sicherheitsniveau in der Luftfahrt zu verbessern.
Das Projekt "Standort- und Raumkonzept Sekundarstufe II" (S+R) ist für die Schulraumplanung auf der Sekundarstufe II von grosser Bedeutung, weil sich seit dem Beschluss des Grossen Rats zum Konzept STABILO im Jahre 2001 die Berufsbildung, aber auch die Mittelschulen stark verändert haben. Im Anhörungsbericht werden die Konsequenzen dieser Entwicklungen aufgezeigt und Vorschläge unterbreitet, wie die drei strategischen Zielsetzungen (gleichmässigere und insgesamt höhere Auslastung des Schulraums; verstärkte Bildung von Kompetenzzentren durch eine andere Verteilung der Berufe auf die Berufsfachschulen; Berücksichtigung der Bedürfnisse der Regionen) erreicht werden können.
Der Kanton Aargau will auch in Zukunft seinen Auftrag erfüllen können, allen Jugendlichen auf der Sekundarstufe II eine qualitativ gute Ausbildung zu ermöglichen. Um dies erreichen zu können, sind Weichenstellungen in Bezug auf die zur Verfügung stehende Infrastruktur an den Schulen unumgänglich. Deshalb hat der Regierungsrat eine breite Analyse durchgeführt und unterbreitet Ihnen mit dieser Anhörung drei Varianten für den Berufsbildungsbereich (Alpha, Beta, Gamma) sowie eine moderate Reorganisation der Mittelschulen.
Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt streben eine gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health Institut (Swiss TPH) an. Der Entwurf des Staatsvertrags sieht vor, dass die bikantonalen Betriebsbeiträge von beiden Kantonen zu 50 % finanziert werden.
Für die neue Leistungsauftragsperiode ab 2017 sind bi-kantonale Betriebsbeiträge von 7,2 Mio. Franken pro Jahr, also 3,6 Mio. Franken pro Kanton, vorgesehen. Als Standort für den geplanten Neubau ist das Bachgraben-Areal in Allschwil vorgesehen.
Das Schwimmbad Moosbad in Altdorf ist eine Sport- und Freizeiteinrichtung, die aus dem Kanton Uri nicht mehr wegzudenken ist. Die Urner Bevölkerung, aber auch viele auswärtige Gäste, nutzen das attraktive Angebot während des ganzen Jahres intensiv. Der Erhalt der Anlage erfordert aber laufend Investitionen in die bauliche und technische Substanz.
Aus eigener Kraft kann die Schwimmbadgenossenschaft Altdorf diese Investitionen nicht finanzieren. Ein Schwimmbad wirft keinen Gewinn ab, der für entsprechende Rückstellungen verwendet werden kann. Der Regierungsrat erachtet es deshalb als eine gemeinsame Aufgabe der öffentlichen Hand, die Finanzierung der erforderlichen Investitionen ins Schwimmbad Altdorf sicherzustellen.
Für die Finanzierung durch die öffentliche Hand besteht derzeit weder eine verbindliche Regelung noch eine rechtliche Grundlage. In der Vergangenheit mussten die nötigen Investitionsmittel jeweils über separate Finanzierungsvorlagen des Kantons und der Gemeinde Altdorf beschafft werden.
Diese Praxis ist ineffizient, zeitraubend und mit Risiken behaftet, da die Kredite jedes Mal neu verhandelt und von den verschiedenen politischen Instanzen bewilligt werden müssen. Der Regierungsrat hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die künftige finanzielle Unterstützung des Schwimmbads Altdorf einmalig und dauerhaft zu regeln und dabei alle Finanzierungspartner der öffentlichen Hand - den Kanton und die Urner Gemeinden - angemessen in die Lösung miteinzubeziehen.
Der Bundesrat hat am 14. Januar 2015 entschieden, der am 19. Dezember 2014 bei der Bundeskanzlei eingereichten Wiedergutmachungsinitiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Vorliegender Gesetztesentwurf setzt diesen Auftrag um und nimmt auch die Anliegen der Volksinitiative auf.
Die Pflegeheimplanung 2016-2020 basiert auf statistischen Grundlagen, die durch das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) ausgewertet wurden (Obsan-Studie 2014). Im Vergleich zur früheren Studie (Obsan-Studie 2011) ermittelte das Obsan generell einen tieferen Bettenbedarf für den Kanton Zug.
Der Erlassvorentwurf sieht vor, eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes einzuführen, die zum Auftrag hat, die Ausgleichsfonds der AHV, der IV und der EO zu verwalten. Diese Anstalt wird als juristische Person geführt und im Handelsregister eingeschrieben sein.