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Der energiewirtschaftliche Szenariorahmen stellt für die Netzbetreiber des Übertragungsnetzes und des überregionalen Verteilnetzes eine Grundlage dar, um ihre Netzplanung zu erarbeiten oder zu aktualisieren.
Überführung der vom Bundesrat gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung bis zum 31. Dezember 2021 befristet erlassenen Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz in das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG).
Die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft, namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie die Gasnetze, sollen dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, sogenannte Lex Koller) unterstellt werden. Da solche Infrastrukturen für das reibungslose Funktionieren der Schweiz wesentlich sind, soll ihr Verkauf an Personen im Ausland grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» (20.433) hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates einen Vorentwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes erarbeitet. Die Vorlage schafft neue Rechtsgrundlagen mit dem Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Umweltbelastung zu reduzieren sowie die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu erhöhen. Der Grundsatz der Ressourcenschonung sollen Gesetzgeber und Behörden anleiten bei der Umsetzung von Massnahmen zum Schutz der Umwelt und natürlichen Ressourcen. Die Vorlage erweitert den Handlungsspielraum für den umweltbewussten Umgang mit Ressourcen und Produkten, der den Bedürfnissen der Konsumenten und Produzenten gleichermassen Rechnung trägt. Sie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und hat den gesamten Produktezyklus im Blick.
Mit der vorliegenden Änderung am kantonalen Richtplan 2019 ist die Schaffung neuer Arbeitszonen in Zukunft aus einer regionalen Sicht zu planen und festzulegen. Sind Reserven innerhalb der Arbeitszone des jeweiligen Wirtschaftsraums vorhanden, sind diese zu nutzen, bevor eine Neueinzonung erfolgen kann.
Gleichzeitig werden im kantonalen Richtplan neu fünf Entwicklungsschwerpunkte für die Wirtschaft festgelegt. Diese liegen an gut erschlossenen Lagen im Sarneraatal und verfügen bereits über grössere ansässige Firmen. Die Entwicklung dieser Standorte soll weiter gefördert werden. Auch die Schaffung von Reserven ist dort unter bestimmten Bedingungen möglich. Neben diesen Entwicklungsschwerpunkten gibt es auch zahlreiche kommunale Arbeitszonen. Einzonungen können dort für das lokale Gewerbe – basierend auf einem konkreten Projekt – erfolgen.
Ziel der Arbeitszonenbewirtschaftung ist es, räumliche Schwerpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen und das Potential vorhandener Arbeitszonen in der Region zu nutzen, bevor neu eingezont wird. Damit können die Investitionen in Infrastrukturen an den gut geeigneten Standorten konzentriert und eine langfristig haushälterische Nutzung der Arbeitszonen sichergestellt werden.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) soll die Motion Dobler 17.3067 «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können» umgesetzt werden. Die an einer Schweizer Universität oder Hochschule ausgebildeten ausländischen Fachkräfte aus Drittstaaten sollen demnach von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen ausgenommen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.
Die Regierung hat das neue Universitätsgesetz beraten und gibt es in die öffentliche Vernehmlassung. Das neue Gesetz klärt und entflechtet die Zuständigkeiten der verschiedenen Organe, stärkt den Universitätsrat, das Rektorat und den Senat. Das Gesetz bildet die Basis, damit sich die HSG mit regionaler Verankerung als international führende Wirtschaftsuniversität behaupten und weiterentwickeln kann.
Die Standeskommission hat sich zum Ziel gesetzt, dem Arbeits- und Fachkräftemangel aktiv zu begegnen. Dafür wurden verschiedene Massnahmen definiert, unter anderem auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese kann vor allem durch familien- und schulergänzende Betreuungsangebote verbessert werden.
Im Rahmen einer Revision der Schulverordnung soll die Grundlage für schulergänzende Betreuungsangebote geschaffen werden. Die Details zur Finanzierung und Unterstützung der Betreuungsangebote durch den Kanton und die Schulgemeinden sollen in einem neuen Standeskommissionsbeschluss betreffend Unterstützungsbeiträge zum Aufbau von schulergänzenden Betreuungsangeboten geregelt werden.
Die Angebote sollen für eine Versuchsphase von fünf Jahren eingeführt werden. Im Schuljahr 2025/26 wird im Hinblick auf die Nachfolgeregelung des Versuchs eine Evaluation der Betreuungsangebote durchgeführt.
Die Teilrevision des Personalgesetzes erfolgt vor dem Hintergrund diverser Änderungen im Bundesrecht. Dazu gehören die per 1. Januar bzw. 1. Juli 2021 im Erwerbsersatzgesetz eingeführte Vaterschafts- und Betreuungsentschädigung, die ebenfalls per 1. Juli 2021 eingeführte Möglichkeit einer Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei Hospitalisierung des Neugeborenen, die von der Bundesversammlung am 1. Oktober 2021 beschlossene Einführung einer Adoptionsentschädigung sowie die in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 26. September 2021 angenommene Gesetzesvorlage zur "Ehe für alle". Mit der vorliegenden Teilrevision des Personalgesetzes sollen die bezahlten Urlaubstatbestände in den genannten Bereichen erweitert werden. Die entsprechenden Anpassungen erfolgen im Sinne einer zeitgemässen und sozial verantwortungsvollen Personalpolitik.
Zur Abfederung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie (Covid-19) haben Bundesrat und Parlament Massnahmen beschlossen. Dies hat hohe ausserordentliche Ausgaben zur Folge, welche gemäss Ergänzungsregel zur Schuldenbremse amortisiert werden müssen. Die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes regelt den Umgang mit den ausserordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit Covid-19.
Der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid soll die Aufgabe übertragen werden, ein Monitoringsystem zur Beurteilung der Versorgungslage im Elektrizitätsbereich für die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) zu betreiben. Dazu ist eine Anpassung der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW) erforderlich. Im Bereich der Gasversorgung ist die Übertragung von öffentlichen Aufgaben an den Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) vorgesehen. Davon betroffen ist die Vorbereitung von Massnahmen der WL für den Fall einer schweren Erdgasmangellage infolge von Marktstörungen. Dazu ist eine neue Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Gaswirtschaft zu schaffen.