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Totalrevision des NAV Landwirtschaft vom 5. Mai 2000 unter Berücksichtigung des Muster-NAV Landwirtschaft des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV), des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes (SBVL) und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer (ALBA).
Mit der Totalrevision soll der Schutz der Arbeitnehmenden in der Landwirtschaft, insbesondere durch neue oder detailliertere Regelungen betreffend den Gesundheitsschutz, die Arbeitszeit und die Aus- und Weiterbildung, verbessert werden. Zudem soll der NAV Landwirtschaft soweit gerechtfertigt an den kürzlich totalrevidierten NAV Hauswirtschaft (SRL Nr. 854) angepasst werden.