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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will die Kindergartenlehrpersonen im Lohnband künftig höher einreihen, da sich der tiefere Lohn im Vergleich zu anderen Lehrpersonen nicht mehr rechtfertigen lasse. Deshalb hat er einen Entwurf der Änderung der Verordnung über die Besoldung der Lehrpersonen in eine externe Vernehmlassung geschickt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat Verordnungsänderungen über die Rechtsstellung des Staatspersonals in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es unter anderem um die Regelungen des Vaterschaftsurlaubs, die Einführung von saisonalen Anstellungen oder das Case Management.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat eine Teilrevision der Besoldungsverordnung in eine externe Vernehmlassung geschickt. Das Hauptaugenmerk gilt einer neuen Bewertungssystematik für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Regierungsrat hat die Teilrevision aber auch genutzt, um weitere Bestimmungen aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis anzupassen.
Die Verordnung VIZBM wird im Anschluss an die Verabschiedung des neuen Bundesgesetzes 25. September 2020 über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung vom (BIZMB, AS 2020 7841) totalrevidiert.
Ziel der Vorlage bildet die Vereinfachung des Schätzungswesens auf den l. Januar 2024. Die heute angewandte Mischwertmethode ist in der Regel mit einem Augenschein verbunden und zeichnet sich durch subjektive Bewertungskriterien aus. Die Erneuerung der Bewertungssoftware bietet die Gelegenheit, die allgemeine Neuschätzung durch ein einfacheres Schätzungsverfahren abzulösen. Neu sollen die Eigenmiet- und Steuerwerte nach objektiven Kriterien schematisch und formelmässig festgelegt werden.
Der Regierungsrat will die neue Schätzungsmethode bezüglich des Einkommenssteuersubstrats möglichst ergebnisneutral einführen. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer soll die Schätzungsverfügung transparenter und besser nachvollziehbar sein. Im Vergleich zum heutigen Verfahren lässt sich durch den Verzicht auf den Augenschein für den Kanton und die Gemeinden eine Kosteneinsparung von rund 3,2 Millionen Franken erzielen.
Der Bundesrat beabsichtigt, aufgrund der Gegebenheiten im Saatgutmarkt und den damit verbundenen Risiken für die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Grundnahrungsmitteln, eine Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut einzuführen und Pflichtlager an Rapssaatgut marktüblicher Sorten im Umfang eines Jahresbedarfs aufzubauen. Lagerpflichtig werden sollen Marktteilnehmer, welche Rapssaatgutsorten für die Speiseölgewinnung einführen, herstellen, verarbeiten oder zum ersten Mal im Inland in Verkehr bringen.
Mit der Revision wird ein neuer Art. 34a ArGV 2 (SR 822.112) eingeführt. Damit wird für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in bestimmten Dienstleistungsbetrieben tätig sind und eine Vorgesetztenfunktion innehaben oder als Fachspezialisten und Fachspezialistinnen tätig sind, die Beschäftigung nach einem Jahresarbeitszeitmodell ermöglicht. Voraussetzung ist, dass sie ein Bruttojahreseinkommen von mehr als 120’000 Franken oder einen höheren Bildungsabschluss haben und bei ihrer Arbeit über eine grosse Autonomie verfügen und ihre Arbeitszeiten weitgehend selber definieren können.
Mit Regierungsratsbeschluss 412 vom 23. Juni 2020 wurde die Abteilung Öffentlicher Verkehr des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft beauftragt, ein Konzept "Kombinierte Mobilität im Kanton Thurgau" zu erstellen. Seit Sommer 2020 wurde dieses erstellt und liegt nun in der Vernehmlassungsversion vor.
Am 25. September 2020 hat die Bundesversammlung das Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffgesetz, VSG) verabschiedet. Das VSG bezweckt, die missbräuchliche Verwendung von Stoffen zu verhindern, die zur Herstellung von explosionsfähigen Stoffen eingesetzt werden können. Der Zugang von Privatpersonen zu solchen Stoffen wird teilweise eingeschränkt. Mit der vorliegenden Vorlage soll das VSG auf Verordnungsstufe umgesetzt werden.
Das Unternehmensentlastungsgesetz zielt auf den Abbau von administrativen Belastungen und die Reduktion von Regulierungskosten für Unternehmen ab. Es werden Grundlagen für eine effiziente Regulierung geschaffen und konkrete Instrumente zur Entlastung sowie eine zentrale elektronische Plattform für Unternehmen zur Abwicklung von Behördenkontakten gesetzlich verankert. Die Vorlage setzt die Motion 16.3388 Sollberger um.
Mit dieser Vorlage soll eine Regulierungsbremse eingeführt werden, die darauf abzielt, die Regulierungskosten für Unternehmen einzudämmen. Angelehnt an die Idee der Ausgabenbremse sollen neue Regulierungen, die Unternehmen stark belasten, im Parlament einem qualifizierten Mehr unterstellt werden. Die Vorlage setzt die Motion 16.3360 FDP-Liberale Fraktion um.
Der Kanton Aargau schneidet im Vergleich mit den anderen Kantonen bezüglich Ressourcenpotenzial unterdurchschnittlich ab. Ein wichtiger Faktor zur Stärkung des Ressourcenpotenzials ist es, die Expansion von Unternehmen zu unterstützen oder neue Unternehmen anzusiedeln. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein von baureifem, marktfähigem Land. Zur Beförderung der Gebietsentwicklung sollen geeignete Grundstücke auf dem Areal Sisslerfeld erworben werden. Aufgrund des Pilotcharakters dieses Vorhabens möchte der Regierungsrat eine breite politische Diskussion ermöglichen zur Frage, ob der Kanton mittels strategischem Landerwerb die Entwicklung von Arealen aktiv fördern soll.