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Um die Attraktivität des Kantons Zug als Arbeitgeber erhalten zu können, will der Regierungsrat die Anstellungsbedingungen des Verwaltungspersonals und der Lehrpersonen optimieren. Geplant ist ein neues Lohnsystem mit Referenzfunktionen und Einreihungsplan sowie die Ablösung der Treue- und Erfahrungszulage TREZ.
Ebenfalls vorgesehen ist die Erhöhung des Ferienanspruchs um drei bis fünf Tage für die Mitarbeitenden der Verwaltung und der Gerichte. Die Lehrpersonen sollen von einer zusätzlichen altersabhängigen Entlastungslektion profitieren.