Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Im Rahmen der Beratung der Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» (12.074) hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates beschlossen, einen indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten, der das Anliegen der Volksinitiative erfüllt, indem er die Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem Gastgewerbe, das derzeit dem normalen MWST-Satz von 8 Prozent unterstellt ist, und der Take-away-Branche mit einem reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent, beseitigt. Der Vorentwurf der Kommission sieht vor, einen Grossteil der Leistungen der Take-away-Branche dem Normalsatz zu unterstellen.
Die Vorlage verfolgt zwei Hauptziele: Einerseits sollen auf alle Steuerstrafverfahren dieselben Verfahrensbestimmungen Anwendung finden, und andererseits soll die Beurteilung des Lebenssachverhalts unabhängig von der betroffenen Steuer nach möglichst einheitlich ausgestalteten Straftatbeständen und strafrechtlichen Grundsätzen erfolgen.
Die Verordnung vom 18. Mai 2005 über Biozidprodukte wird an die neue EU-Verordnung über Biozidprodukte angepasst, die in der EU ab dem 1. September 2013 gelten wird. Mit der Revision werden neue Gesundheits- und Umweltschutzelemente eingeführt. Zudem ermöglicht sie, technische Handelshemmnisse zu verhindern und das aktuelle Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen aufrechtzuerhalten (MRA, SR 0.946.526.81).
Der Kantonsrat hat am 30. Januar 2007 den Regierungsrat beauftragt, eine Vorlage zur Neugestaltung des innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleichs zu unterbreiten. Die Grundlage für diesen Auftrag bildet ein Vorstoss des Kantonsrates vom 28. Juni 2006, worin eine Reform des innerkantonalen Finanzausgleichs nach dem Modell des Bundes (NFA Bund – Kantone) bei gleichzeitiger Eliminierung des indirekten Finanzausgleichs gewünscht wurde.
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen dem Kanton und den Gemeinden (NFA SO) wurde im Kanton in Etappen angegangen: In den Jahren 2007 – 2009 wurde der Handlungsbedarf in der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden ermittelt. Anschliessend wurde eine Vorstudie zur Revision des innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleichs erstellt. Im Jahr 2010 erteilte der Regierungsrat schliesslich den Auftrag zur Erarbeitung der Hauptstudie zur NFA SO. Zur Umsetzung der Revisionsarbeiten setzte der Regierungsrat eine breit abgestützte Projektorganisation aus Kantons- und Gemeindevertretern unter Federführung des Volkswirtschaftsdepartements und mit einer externen Beratungsfirma ein.
Im März 2012 wurde der Bericht zur Hauptstudie inklusive der finanziellen Auswirkungen (Globalbilanz) vorgelegt. Die Beratung dieses Berichts auf der strategisch-politischen Ebene (Kanton, VSEG) erfolgte bis Mai 2012. Aufgrund der Beschlüsse des Regierungsrates vom Juli 2012 stellt die vorliegende Reform zur NFA SO primär eine Reform des bisherigen innerkantonalen Finanzausgleichssystems ohne weitere Aufgabenentflechtung dar.
Der Bundesrat hat am 27. Februar 2013 entschieden, die eidgenössische Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» abzulehnen und eine Teilrevision des Umweltschutzgesetzes (USG) vom 7. Oktober 1983 als indirekter Gegenvorschlag vorzubereiten. Der Aktionsplan Grüne Wirtschaft, welcher der Bundesrat am 8. März 2013 verabschiedet hat, dient als Grundlage für den Entwurf der USG-Revision.
Die Gesetzesgrundlagen sind für die Verankerung des Ziels einer ressourceneffizienten Wirtschaft, für den Austausch mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft und für neue Regelungen im Bereich Konsum und Produktion zu erweitern. In den Bereichen Abfälle und Rohstoffe sowie internationales Engagement sind die bestehenden Gesetzesgrundlagen anzupassen und zu ergänzen.
In Erfüllung der parlamentarischen Initiative 10.467 sieht der Vorentwurf für eine Revision des Bundesgesetzes über den Konsumkredit neu ein Verbot aggressiver Werbung für Konsumkredite vor. Gemäss Vorentwurf soll dieses Verbot aber durch eine Selbstregulierung der Kreditbranche konkretisiert werden. Im Weiteren umfasst der Gesetzesvorentwurf Bestimmungen zur genaueren Kreditfähigkeitsprüfung von Konsumentinnen und Konsumenten sowie kleinere formale Änderungen.
Die Revision umfasst zwei voneinander unabhängige Gegenstände:
Ein Eintrag im Betreibungsregister kann gewichtige Nachteile für die betriebene Person mit sich bringen, insbesondere bei der Stellen- und Wohnungssuche sowie bei einer Kreditvergabe. Da eine Betreibung eingeleitet werden kann, ohne dass eine Forderung nachzuweisen ist, kommt es in der Praxis nicht selten zu Betreibungen über bestrittene oder sogar nicht bestehende Forderungen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Mittel gegen eine ungerechtfertigte Betreibung entweder ungeeignet oder für die betriebene Person sehr aufwendig oder riskant sind. Sie schlägt daher Änderungen im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vor, um den Schutz betroffener Personen vor nachteiligen Wirkungen ungerechtfertigter Betreibungen zu erhöhen.
Internationale Gegebenheiten machen eine Revision des Steueramtshilfegesetzes (StAhiG) erforderlich. Es soll ein neuer Artikel über die nachträgliche Information der beschwerdeberechtigten Personen eingefügt werden. Weiter soll nur Staaten gegenüber keine Amtshilfe geleistet werden, die illegal erworbene Daten aktiv erlangt haben. Schliesslich sind Anpassungen des Gesetzes vorzunehmen aufgrund der Zulassung von Gruppenersuchen, wie sie vom Parlament mit Erlass des StAhiG beschlossen worden ist.
Das Ausweisgesetz (SR 143.1) sieht vor, dass auch in Zukunft Identitätskarten bei den Gemeinden beantragt werden können, wenn die Kantone dies zulassen. In der Ausweisverordnung (SR 143.11) und der dazugehörigen Departementsverordnung muss das neue elektronische Verfahren geregelt werden.
Das Gesetzesvorhaben soll Rechtssicherheit im Bereich der Blockierung und Rückführung von Potentatengeldern schaffen und es dem Bundesrat insbesondere ermöglichen, Vermögenswerte politisch exponierter Personen und ihres Umfelds unter bestimmten Voraussetzungen vorsorglich zu sperren. Verordnungen, die solche Sperrungen anordnen, sollen damit künftig nicht mehr direkt auf die Bundesverfassung (Art. 184 Abs. 3) abgestützt sein.
Im Rahmen der geplanten Revision der Energieverordnung (EnV) und Herkunftsnachweis-Verordnung (HKNV) sollen verschiedene Anpassungen vorgenommen werden. Diese ergeben sich zum einen aus den Ergebnissen der periodischen Überprüfungen. Zum anderen sollen aber auch bestehende Lücken gefüllt resp. Unklarheiten beseitigt werden. Betroffen sind die kostendeckende Einspeisevergütung, verschiedene technologiespezifischen Anpassungen, Herkunftsnachweise, die Energieetikette sowie Strafbestimmungen der Energieetikette.
Die 2000 und 2006 eingeführten Bestechungsstrafnormen haben sich im Grossen und Ganzen bewährt. Es müssen jedoch einzelne Verbesserungen angebracht werden. Dies insbesondere im Bereich der Bestechung Privater, die neu von Amtes wegen verfolgt werden soll und im Strafgesetzbuch bestraft wird. Damit wird die Reichweite des Straftatbestands geklärt und verdeutlicht, dass ebenso wie die Bestechung von Amtsträgern auch Korruption im privaten Sektor nicht hinnehmbar ist.
Mit der vorliegenden Verordnung wird der Betrieb der Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst geregelt. Die Fortschritte in der Schaffung des gemeinsamen zentralen Informationssystems entlang der Lebensmittelkette, das von den Bundesämtern BLW, BVET und BAG zur Erfüllung der Vollzugsaufgaben in den Bereichen, Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit aufgebaut wird, führten dazu, dass das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet) weiterentwickelt wurde und nun als Informationssystem ASAN in das Agate Internetportal integriert wird. Weiter wird die Labor-Datenbank des BVET durch ein Nachfolgesystem ersetzt.