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Mit der Verordnung sollen die drängendsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Volksinitiative «Stopp mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» stellen, möglichst rasch beantwortet werden.
Heute gibt es in der Schweiz keine messtechnischen Vorschriften für Wasserzähler. Das jährliche Handelsvolumen beim Frischwasser in den Bereichen Haushalt, Gewerbe und Leichtindustrie beträgt ungefähr 1 Milliarde Franken (600 Millionen Kubikmeter zu ca. 1.70 Franken). Addiert man die Kosten für das Abwasser, welche in der Regel über den Frischwasserbezug berechnet werden, so verdoppelt sich dieser Betrag. Die in den letzten Jahren erfolgte Liberalisierung des Marktes für Wasserzähler birgt die Gefahr, dass auch in der Schweiz in zunehmendem Masse Zähler von geringerer Qualität eingesetzt werden. Angesichts dieser Entwicklung und der wirtschaftlichen Bedeutung der Wasserkosten hat das EJPD das METAS beauftragt, den Erlass einer Verordnung des EJPD über Kaltwasserzähler vorzubereiten.
Nebst der Vereinbarung einer Bestimmung über den Informationsaustausch in Steuersachen nach dem internationalen Standard konnten die Bestimmungen im neuen Abkommen auch in zahlreichen anderen Punkten an die heutige Abkommenspolitik der Schweiz angepasst werden. Zu erwähnen sind namentlich die Quellensteuerbefreiung von Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 10 Prozent bei einer Haltedauer von mindestens einem Jahr und von Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und die Nationalbanken, die Erweiterung des Ausnahmenkatalogs für die Quellenbesteuerung von Zinsen, die Aufnahme einer Gewinndurchlaufsregelung gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme des Abkommens und die Aufnahme einer Schiedsklausel, die automatisch zwischen Bulgarien und der Schweiz in Kraft tritt und anwendbar wird, wenn Bulgarien in einem Doppelbesteuerungsabkommen eine Schiedsklausel mit einem Drittstaat vereinbart.
Mit den im Titel erwähnten Änderungen werden verbesserte Rechtsgrundlagen für die einheitliche Erfüllung der Aufgaben des Bundes nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz im allgemeinen, und der Archäologie / Paläontologie im besonderen,eingeführt. Für beide Seiten, Kantone wie Bund, soll damit eine höhere Rechts- und Planungssicherheit erreicht werden. Im Ergebnis sollen die anfallenden Kosten auf fundiertere rechtliche Grundlagen gestellt, besser kontrollierbar und das Kosten-/Nutzenverhältnis optimiert werden.
Die Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) ist in Folge der Verabschiedung der Motion Barthassat durch das Parlament erforderlich geworden. Die Motion verlangt vom Bundesrat, Jugendlichen ohne gesetzlichen Status, die ihre obligatorische Schule in der Schweiz absolviert haben, den Zugang zur Berufslehre zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Anpassung schlägt der Bundesrat eine neue Bestimmung vor, um die aktuellen Regelungen betreffend die Härtefallprüfung im Ausländergesetz sowie im Asylgesetz zu ergänzen.
Die Verordnung beinhaltet einerseits die Anpassungen an die Ende 2011 beschlossene Revision des Raumplanungsgesetzes. Diese Revision wird sämtliche altrechtlichen Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen gleichstellen. Andererseits sollen in der Verordnung die Voraussetzungen für den Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschafts-betrieben in die Bauzonen angepasst werden.
Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Friedensrichterkreise werden diese von 50 auf 17 reduziert und damit wird auch die Anzahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter von 100 auf 70 gesenkt. Damit können diese die Aufgabe des Vorsitzes im Wahlbüro bei den Gemeinderatswahlen nicht mehr gesetzeskonform ausüben. Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sollen deshalb von dieser Aufgabe entbunden werden. Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler sollen dafür eines ihrer Mitglieder wählen, welches bei den Gemeinderatswahlen den Vorsitz im Wahlbüro übernimmt.
Die geltenden Richtlinien für die Schulbibliotheken stammen aus dem Jahr 1974. Die Richtlinien regeln unter anderem die Beiträge an die Schulbibliotheken. Mit Umsetzung der NfA auf den 1. Januar 2008 entfielen aber die Beiträge des Kantons an die Schulbibliotheken. Die Richtlinien müssen angepasst werden.
Der Erziehungsrat hat die beiliegenden Weisungen über das Führen von Schulbibliotheken in einer ersten Lesung am 8. Februar 2012 beraten. Der Erziehungsrat hat das Direktionssekretariat beauftragt, bei den Schulräten und Schulleitungen eine Vernehmlassung durchzuführen.
Im Kanton Uri wird auf die Vorverlegung des Französischunterrichts ins 5. Schuljahr verzichtet. In der Vernehmlassung zum Bericht „Volksschule 2016“ wollte eine sehr deutliche Mehrheit nur eine Fremdsprache auf der Primarstufe (Englisch). Heisst „nur eine Fremdsprache auf der Primarstufe“, dass es auch kein Wahlpflichtfach Italienisch mehr geben soll? Oder stellt das Wahlpflichtfach Italienisch für Urner Schülerinnen und Schüler einen Mehrwert dar, den es anderswo nicht gibt? Der Erziehungsrat muss entscheiden, ob es das Wahlpflichtfach Italienisch im 5. und 6. Schuljahr auch in Zukunft geben wird.
Mit der Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung werden die beiden Instrumente nationaler Qualifikationsrahmen der Schweiz (NQR-CH) und Diplomzusätze für Berufsbildungsabschlüsse rechtlich abgestützt. Diese beiden Instrumente haben zum Ziel, die Vergleichbarkeit und Transparenz von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen mit jenen anderer europäischer Länder zu verbessern. Als Folge davon wird die berufliche Mobilität von Fachkräften erleichtert und das Ansehen der Berufsbildung gestärkt.
Am 1. Oktober 2010 hat die eidgenössische Bundesversammlung das Bundesgesetz über die Stauanlagen (Stauanlagengesetz, StAG; Text in BBl 2010 6605) verabschiedet. Mit dem StAG wurden diverse Bestimmungen der bisherigen Verordnung über die Sicherheit der Stauanlagen (Stauanlagenverordnung, StAV; SR 721.102) übernommen. Um unnötige Wiederholungen und Widersprüche zu vermeiden, muss diese einer Totalrevision unterzogen werden.
Nachdem die Eidgenössischen Räte im Rahmen der «Too big to fail»-Vorlage bereits die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital beschlossen haben, soll mit dieser Vorlage nun auch die Emissionsabgabe auf Eigenkapital eliminiert werden. Die Vorlage entspricht dem ersten Punkt der parlamentarischen Initiative zur schrittweisen Abschaffung der Stempelsteuer.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sollen die KEV-Vergütungssätze für Photovoltaik im Anhang 1.2 der Energieverordnung (EnV) angepasst werden. Gestützt auf Art. 3e EnV beabsichtigt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die KEV-Vergütungssätze per August 2012 anzupassen. Dazu ist eine Änderung der EnV erforderlich.
Erdgashochdruck- und Erdölleitungen sollen neu in die Störfallverordnung aufgenommen werden. Damit die Risiken in der Umgebung von störfallrelevanten Anlagen nicht weiter steigen, soll zudem die Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge verbessert werden. Diese beiden Massnahmen erhöhen die Sicherheit in der immer dichter bebauten Schweiz sowohl für die Bevölkerung wie für die Umwelt.
Der Bericht enthält eine umfassende Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten. Der Bundesrat wird den Bericht nach der Anhörung bereinigen und mit konkreten Reformvorschlägen im Sinne einer Reformagenda dem Parlament vorlegen.
Gemäss Bundesvorgaben muss die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen gemäss BVG durch eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt erfolgen. Mittels einer befristeten Übergangsverordnung hat der Regierungsrat die notwendigen Grundlagen für die Schaffung der Anstalt per 1. Januar 2012 geschaffen. Die neue Anstalt, die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA), nimmt auch die Aufsicht über die klassischen Stiftungen wahr. Die Übergangsverordnung ist auf den 1. August 2013 durch ein Gesetz abzulösen. Mit der Vorlage werden im Wesentlichen die Bestimmungen der bestehenden Übergangsverordnung in das Gesetz überführt. Die Bestimmungen sind zudem so gestaltet, dass Raum für Zusammenarbeitslösungen möglich sind.