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Am 20. Oktober 2010 hat die JUSO ihre Volksinitiative „Jugendhaus für Uri“ eingereicht. Die Volksinitiative erreichte die notwendige Zahl von gültigen Unterschriften und ist formell zustande gekommen.
Uri soll sich zu einem ausgesprochen kinder- und jugendfreundlichen Kanton entwickeln (Leitbild zur Kinder- und Jugendpolitik, behandelt im Landrat vom 26. Mai 2008). Als eine der Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels soll in der Legislatur 2008 bis 2012 die Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die zukünftige Kinder- und Jugendpolitik geprüft werden.
Die Ziele der Initiative und die Frage der Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Kinder- und Jugendförderung stehen sachlich in einem Zusammenhang. Mit einem umfassenden Artikel in der Kantonsverfassung zur Kinder- und Jugendförderung kann das Anliegen der Initianten ebenfalls unterstützt werden. Gleichzeitig bildet ein solcher Artikel die Voraussetzung für die Gestaltung der zukünftigen Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri.
Mehrere Objekte mit Bauzonen in den Kantonen VS und VD, die vor der Inventarisierung der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung festgelegt wurden und für die der Kanton qualitativ und quantitativ gleichwertigen Ersatz vorgeschlagen hat, sollen im Rahmen der vorliegenden Teilrevision aus dem Anhang des TwwV gestrichen und durch adäquate neue Tww-Objekte ersetzt werden. So kann gewährleistet werden, dass gesamthaft weder Einbussen an der Gesamtfläche noch an der Qualität des Trockenwiesen und -weiden-Inventars in Kauf genommen werden müssen. Betroffene Fläche: Kanton Wallis 4.12 ha, Kanton Waadt: 10.47 ha.
Die Kommission schlägt vor, in der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) den Begriff der verdeckten Ermittlung zu umschreiben. Die Definition soll enger als jene der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (siehe insbesondere BGE 134 IV 266) sein. Verdeckte Ermittlung soll nur dann vorliegen, wenn Angehörige der Polizei oder Personen, die vorübergehend für polizeiliche Aufgaben angestellt sind, unter Verwendung einer Legende und indem sie durch aktives, zielgerichtetes Verhalten zu Personen Kontakte knüpfen und ein besonderes Vertrauensverhältnis aufbauen, in ein kriminelles Umfeld einzudringen versuchen, um besonders schwere Straftaten aufzuklären. Gleichzeitig soll in der StPO für die weniger einschneidende Form verdeckter Ermittlungstätigkeit, die sogenannte verdeckte Fahndung, eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Entsprechend den anlässlich der BZG-Revision vorgenommenen Änderungen erfährt die ZSV in erster Linie Anpassungen in den Bereichen der Ausbildung, des Materials und der Schutzbauten. Auch in anderen Bereichen werden nötige Änderungen vorgenommen, so zum Beispiel im Datenschutz. Im Rahmen des zu ändernden Rechts sollen die Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) sowie die Zollverordnung (ZV, SR 631.01) geändert werden.
Mit dem vorgeschlagenen Bundesbeschluss soll der Bundesrat ermächtigt werden, das IAO-Übereinkommen Nr. 183 zu ratifizieren. Gleichzeitig soll Artikel 35a des Arbeitsgesetzes (ArG) angepasst werden.
Mit dieser Vorlage sollen zum einen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) die Verjährungsfristen für die Strafverfolgung und die Sanktionen für Vergehen im Sinne des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) nachgeführt werden. Zum andern sollen in beiden Gesetzen Anpassungen an das Bundesgerichtsgesetz (BGG) vorgenommen werden.
Die Verordnung über die Industrieschutzelemente und die beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten sowie die Ausfuhrbeitragsverordnung sollen per 1. Januar 2012 bzw. 1. Februar 2012 revidiert werden.
Neuberechnung Kantonsbeteiligungen 2012-15
E-Bikes werden immer beliebter, die Palette der angebotenen Produkte wird immer breiter. Der Bund will deshalb die heutigen Regeln der technischen Entwicklung anpassen und vereinfachen: Leichte E-Bikes sollen mit einer Schiebe- und Anfahrhilfe ausgerüstet werden können, und für das Fahren schneller E-Bikes soll der Velohelm obligatorisch werden. Damit kann die Sicherheit erhöht werden. Die öffentliche Anhörung zu diesen und verschiedenen anderen vorgeschlagenen Änderungen des Strassenverkehrsrechts dauert bis am 15. August 2011.
Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung und der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung im Zusammenhang mit der 3. Aktualisierung des Anhangs II zum Freizügigkeitsabkommen
Am 1. Juli 2008 sind das Geoinformationsgesetz (GeoIG, SR 510.62) und die Ausführungsverordnungen in Kraft getreten. Im Rahmen der Erarbeitung des Zeitplans für die Einführung der minimalen Geodatenmodelle (Auftrag des BR vom 21. Mai 2008) sind diverse Änderungsbegehren insbesondere am Geobasisdatenkatalog (Anhang 1 GeoIV) eingebracht worden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Abstimmung der Bezeichnungen mit der vorliegenden Fachgesetzgebung und die klarere Regelung der Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Bundesstellen und Anpassungen in der Spalte 'Zugangsberechtigungsstufe'.
Am 23. November 2010 hat die Staatspolitische Kommmission des Ständerates (SPK-S) beschlossen, auf die Revision des AsylG einzutreten. Das EJPD wurde beauftragt, in einem ergänzenden Bericht weitergehende Handlungsoptionen für eine markante Reduktion der Verfahrensdauer aufzuzeigen. Der Bericht wurde an der Sitzung der SPK-S vom 9. Mai 2011 besprochen. Kernstück des Berichts des EJPD über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich bildet die Handlungsoption 1, wonach längerfristig eine überwiegende Mehrheit der Asylverfahren in Bundeszentren rasch durchgeführt werden soll. Im Bericht werden zudem kurzfristige Massnahmen (Handlungsoption 3) aufgeführt. Die SPK-S hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 9. Mai 2011 einstimmig dafür ausgesprochen, die Handlungsoption 1 weiterzuverfolgen und die Handlungsoption 3 als sinnvolle Ergänzung in die laufende Revision des AsylG einfliessen zu lassen. Der Bundesrat hat das EJPD am 6. Juni 2011 beauftragt, bis Ende September 2011 eine Zusatzbotschaft zur laufenden Revision AsylG mit den notwendigen Gesetzesanpassungen zur Umsetzung der Handlungsoption 3 zu unterbreiten. Auch diese dienen der Beschleunigung der erstinstanzlichen Verfahren und der Stärkung des Rechtsschutzes.
Ausländische anerkannte Organisationen mit Sonderstellung sollen Equidenpässe für Schweizer Tiere ausstellen dürfen. Anpassungen aufgrund der Impfpflichtaufhebung gegen Blauzungenkrankheit. Einführung der normalen Meldepflicht bzw. Aufhebung der Ausnahme bei der Rückkehr von Tieren der Rindergattung aus der Sömmerung. Versand des für Direktzahlung relevanten Tierverzeichnisses nur noch auf elektronischem Weg. Kleinere Anpassungen bezüglich Zugriff auf Daten aus der Tierverkehr-Datenbank.
Übertragung von Zollkontingentsanteilen auf die nächste Einfuhrperiode des gleichen Kalenderjahres. Lohnschlachtungen und lebende Kälber auf öffentlichen Märkten sollen von der obligatorischen Qualitätseinstufung ausgenommen werden.
Die geltende Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vom 31. Oktober 2001 ist einerseits an die Fortschritte in der Telekommunikationstechnologie anzupassen und der Überwachungsmassnahmenkatalog zu ergänzen. Andererseits müssen den neu aufgeführten Überwachungsmassnahmen entsprechende Gebühren- und Entschädigungssätze in der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vom 7. April 2004 zugewiesen werden.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen überarbeitete Berechnungsgrundlagen für die pauschalierte Abgeltung der Baubeiträge an Einrichtungen des Straf- und Massnahmenvollzugs geschaffen und diverse Unsicherheiten in der Interpretation der Beitragsvoraussetzungen für Erziehungseinrichtungen behoben werden.