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Mit der vorgeschlagenen Änderung soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Betriebs- und Baubeiträge an Erziehungseinrichtungen künftig in Pauschalen ausgerichtet werden können. Die LSMV wurde der besseren Lesbarkeit halber neu strukturiert.
Mit der vorgeschlagenen Änderung der VOSTRA-V soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Einbürgerungsbehörden auf Stufe Kanton (nicht aber auf Gemeindeebene) im Sinne eines Probebetriebs gemäss Artikel 367 Absatz 3 StGB (im Hinblick auf die Schaffung der rechtlichen Grundlagen auf Stufe StGB) bereits ab Ende 2007 online auf sämtliche Strafregisterdaten zugreifen können (Urteilsdaten sowie Daten über hängige Strafverfahren).
In seinem Bericht „10 Jahre Mehrwertsteuer“ stellte der Bundesrat 2005 grundsätzlichen Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer fest. Die Mehrwertsteuer wird als zu komplex und für Steuerzahler wie für die Verwaltung administrativ als zu aufwändig und risikoreich kritisiert. Der Bundesrat gibt nun verschiedene Reformmodelle zur Vereinfachung der Steuer in die Vernehmlassung. Sie reichen von Änderungen eher technischer Natur bis hin zu radikalen und innovativen Reformschritten mit Einführung eines einheitlichen Steuersatzes und der Abschaffung möglichst vieler Steuerausnahmen. Die Reform soll insgesamt neutral für den Bundeshaushalt ausfallen und wird sich positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken.
Revision Art. 69; Ausnahmen im Bereich der Öffnungszeiten des Tischspielbereichs.
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA werden zahlreiche Bestimmungen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe angepasst. Diese Arbeiten erfolgten im Rahmen der parlamentarischen Beschlüsse zur ersten und zweiten NFA-Botschaft und sind abgeschlossen. In einem letzten Schritt geht es nun darum, die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (Verordnungen) zu den einzelnen Politikbereichen anzupassen.
Für die Sicherstellung der Finanzierung für die Stilllegung von ausgedienten Kernkraftwerken sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus der Kernenergienutzung bestehen heute zwei Fonds. Gesetzliche Grundlagen dazu bilden das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 sowie zwei Verordnungen und Reglemente. Mit der vorliegenden Revision werden die zwei bisherigen Verordnungen und Reglemente zu einer einzigen Verordnung zusammengeführt. Dabei werden die bestehenden Bestimmungen weitgehend übernommen. Neu geregelt werden insbesondere die Berechnungsgrundlage der Entsorgungskosten und der einzubezahlenden Beiträge sowie die Beobachtungsphase vor dem Verschluss eines geologischen Tiefenlagers.
Die neuen Artikel 17 Absatz 4 und 257 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege (BStP) schaffen eine generelle gesetzliche Grundlage für die Abgeltung, und Artikel 17 Absatz 6 BStP beauftragt den Bundesrat, die Art der ausserordentlichen Kosten und die Ansätze der Abgeltung in einer Verordnung festzulegen.
Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes hat zwei Materien zum Gegenstand: Erstens verpflichtet es sämtliche Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Zweitens wird mit dem Gesetz die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum geschaffen.
Im Rahmen der vom Parlament geforderten Gesamtschau über die noch mit FinöV zu finanzierenden Eisenbahn-Infrastrukturprojekte sollen der NEAT-Gesamtkredit aktualisiert und die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) mittels neuem Bundesgesetz ZEB und Bundesbeschluss über den Gesamtkredit ZEB sichergestellt werden.
Am 1. Januar 2007 sind neue Bestimmungen des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren in Kraft getreten, die den elektronischen Verkehr zwischen Parteien und Bundesverwaltungsbehörden ermöglichen. Der Verordnungsentwurf konkretisiert diese Bestimmungen und regelt die Modalitäten.
Am 26. September 2007 wurde mit Kolumbien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Zwecks Verstärkung seiner wirtschaftlichen Öffnung ist Kolumbien kürzlich dazu übergegangen, mit Industriestaaten Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen. Diese Änderung der kolumbianischen Politik wurde schweizerischerseits genutzt, um ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschliessen.Das Abkommen enthält Regeln, die einen wirksamen Schutz vor Doppelbesteuerungen bieten und unterstützt den Ausbau der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen. Damit dient es auch der Sicherung und der Förderung schweizerischer Direktinvestitionen in Kolumbien.
Das geltende Mandat des Abkommens mit Europol ist auf zusätzliche Delikte zu erweitern.
Die Vernehmlassungsvorlage legt die Fragestellung der Erschöpfung im Patentrecht ganzheitlich dar. Ausgehend von den bisherigen Untersuchungen der Fragestellung durch den Bundesrat stellt die Vorlage die ganze Breite der Lösungsansätze dar und bewertet die verschiedenen Optionen rechtlich und wirtschaftlich.
Die Inkraftsetzung und Umsetzung des in der Referendumsabstimmung vom 26. November 2006 vom Volk angenommenen Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) erfordert entsprechende Ausführungsbestimmungen. Der Bundesrat hat das EDI ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren über den Verordnungsentwurf durchzuführen.
Sehen und gesehen werden: Unter diesem Motto startet das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Anhörung zu verschiedenen Änderungen der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Darin enthalten sind u. a. neue Vorschriften für die Ausrüstung von Lastwagen mit Reflektorbändern und Frontspiegeln. Die Änderungsvorschläge sollen einen weiteren Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten.
Am 16. Dezember 2005 haben die Eidgenössischen Räte die Neuregelung des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Neuordnung der Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht verabschiedet. Zur Umsetzung dieser grundlegenden Änderungen des Obligationenrechts müssen die notwendigen Ausführungsbestimmungen in der Handelsregisterverordnung erlassen werden. Die Revision umfasst auch neue Bestimmungen über die elektronische Registerführung.
Die Schengen Weiterentwicklung (Schengener Grenzkodex) muss durch das Parlament genehmigt werden. Seine Umsetzung verlangt eine Anpassung des Ausländergesetzes. Darüber hinaus sind Änderungen im Ausländer- und Asylrecht zur vollständigen Umsetzung des Schengen- und Dublin Besitzstands notwendig.
Am 24. September 2006 wurden das neue Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie die Teilrevision Asylgesetz (AsylG) in einer Volksabstimmung angenommen. Nachdem ein erstes Paket des revidierten AsylG bereits auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt wurde, sollen die übrigen Bestimmungen des AsylG sowie das neue AuG sowie die dafür notwendigen Ausführungsbestimmungen am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Der Bundesrat will klären, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder neu getrennt besteuert werden sollen. Ein solcher Systementscheid drängt sich wegen gegensätzlicher parlamentarischer Vorstösse auf. Gleichzeitig will der Bundesrat mit dem Systementscheid der gesellschaftlichen Veränderung Rechnung tragen. Er schickt darum vier Modelle in die Vernehmlassung. Diese erfüllen weitestgehend die Vorgaben des Bundesgerichtes bezüglich Belastung der verschiedenen Kategorien von Steuerzahlenden durch die direkte Bundessteuer. Nach der Vernehmlassung sollen dem Parlament die notwendigen Grundlagen unterbreitet werden, damit es einen Grundsatzentscheid über die Besteuerungsform für Ehepaare treffen kann. Eine Systemänderung kann sich positiv auf den Arbeitsmarkt und dadurch auf das Wirtschaftswachstum auswirken.
Die neue Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zur total revidierten Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vom 9. März 2007 in verschiedenen Bereichen des Rundfunks.
Der Vorentwurf der Kommission hat zum Ziel, die so genannte Dumont-Praxis auf der Stufe der direkten Bundessteuer aufzuheben. Demnach sollen die für die Instandstellung einer Liegenschaft aufgewendeten Kosten sofort nach dem Erwerb in Abzug gebracht werden können, unabhängig davon, ob der Liegenschaftsunterhalt vernachlässigt wurde oder nicht. Im Bereich der kantonalen Steuern überlässt es der Vorentwurf den Kantonen, ob sie die Dumont-Praxis abschaffen wollen oder nicht.
Am 16. Dezember 2005 haben die Eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (RAG) verabschiedet. Zur Umsetzung dieses neuen Bundesgesetzes müssen der Bundesrat und die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen.
Das schweizerisch-französische Abkommen vom 9. September 1966 zur Vermeidung des Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde durch die Zusatzabkommen vom 3. Dezember 1969 und 22. Juli 1997 revidiert. Seit der letzten Revision hat die Schweiz einerseits auf multilateralem Gebiet im Rahmen der OECD und anderseits auf bilateralem Gebiet mit der EU und ihren Mitgliedstaaten, verschiedene Verpflichtungen übernommen, die die Amtshilfe betreffen. Diese Entwicklung der schweizerischen Abkommenspolitik auf dem Gebiet der Amtshilfe im Allgemeinen und insbesondere inbezug auf das Zinsbesteuerungsabkommen haben zur Aufnahme von Verhandlungen zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens von 1966 geführt. Am 12. Januar 2009 konnte nach ziemlich schwierigen Verhandlungen ein Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich von 1966 unterzeichnet werden.
Nach Artikel 18a Absatz 1des Bundesgesetzes vom 01.Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) bezeichnet der Bundesrat nach Anhören der Kantone die Biotope von nationaler Bedeutung, bestimmt ihre Lage und legt die Schutzziele fest.
Mit der Vorlage soll ein Finanzreferendum auf Bundesebene eingeführt werden. Neu sollen Verpflichtungskredite, welche neue einmalige Ausgaben von mehr als 200 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben ab 20 Millionen Franken vorsehen, dem fakultativen Referendum unterstellt werden.