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Verordnungen über die Kontrolle des Strassenverkehrs (SKV) und über die Zulassung der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer zum berufsmässigen Transport von Personen und Gütern auf der Strasse (CZV). Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) schickt den Kantonen sowie interessierten Organisationen und Verbänden ein Paket von Neuerungen im Strassenverkehr zur Anhörung. Diese betreffen u. a. die Ausbildung von Berufschauffeuren, die Kontrolle des Strassenverkehrs, die Ausnahmetransporte, die Haftpflichtversicherung und die auf 45 km/h beschränkten Fahrzeuge der Kategorie F.
Der Bundesrat sprach sich am 18. Januar 2006 für die Weiterführung von www.ch.ch aus und ermächtigte die Bundeskanzlei, mit den Kantonen eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung für den Betrieb des Schweizer Portals für eine Mindestdauer von vier Jahren abzuschliessen, da die geltende „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen für den Betrieb des Informationsportals www.ch.ch von 2005 bis 2006“ vom 6. Oktober 2004 Ende Jahr abläuft.
Zwei Spezialverordnungen über die Unfallverhütung bei der Verwendung von Druckgeräten (Dampfkessel und Druckbehälter) stammen aus den Jahren 1925 und 1938 und entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen. Die Vorschriften über die Verwendung von Druckgeräten werden vollständig neu gestaltet. Damit tragen sie den heutigen Kriterien der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und zugleich den Konzepten der EU-Gesetzgebung Rechnung. Die Druckgeräteverwendungsverordnung erfasst eine vergleichsweise reduzierte Auswahl von Druckgeräten, da die Sicherheit aller Druckgeräte bereits aufgrund anspruchsvoller Anforderungen beim Inverkehrbringen gewährleistet sein muss. Vereinfachte Meldeverfahren und Inspektionen werden eingeführt, die aufwendige und veraltete Abnahme- und Bewilligungsverfahren ablösen. Die Druckgeräteverwendungsverordnung wird durch eine Richtlinie der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) ergänzt. Sie beschreibt und erläutert insbesondere die Inspektionsverfahren für meldepflichtige Druckgeräte in den Einzelheiten.
Am 8. Oktober 2004 hat das Parlament das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) gutgeheissen, das Inkrafttreten zusammen mit den Ausführungsbestimmungen ist per Januar 2007 geplant. Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung der Bewilligungen zur Durchführung von genetischen Untersuchungen und von Reihenuntersuchungen.
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte soll der Bundesrat zu einer umfassenden Information über die Vorlagen bei eidgenössischen Volksabstimmungen verpflichtet werden. Dies soll er gemäss den Kriterien der Kontinuität, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit tun. Diese bisher in einem Leitbild festgehaltenen Kriterien werden somit auf Gesetzesstufe gehoben.
Die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Verordnung gegen die Schwarzarbeit, VOSA) enthält die Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit) vom 17. Juni 2005.
Der Bundesgesetzgeber sieht in Art. 16 Abs. 2 des Fachhochschulgesetzes vor, dass Bund und Kantone in einer Vereinbarung Grundsätze für das Angebot von Diplomstudiengängen festlegen. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) haben gemeinsam den vorliegenden Vorentwurf zu einer Vereinbarung ausgearbeitet, welche die Anforderungen für die Bewilligung von FH-Masterstudiengängen konkretisiert. Damit soll der geordnete Aufbau von qualitativ hochstehenden, wettbewerbsfähigen, stufen- und bedarfsgerechten, praxisorientierten sowie international kompatiblen Masterstudiengängen ermöglicht werden.
Der Vorentwurf regelt das gewerbsmässige Anbieten von geführten Bergtouren, geführten Abfahrten ausserhalb markierter Pisten und von bestimmten Risikoaktivitäten, d.h. Canyoning, River-Rafting und Bungee-Jumping. Er sieht eine Bewilligungspflicht vor für Bergführer und unter gewissen Bedingungen für Schneesportlehrer sowie für Anbieter der vom Gesetz erfassten Risikoaktivitäten.
Die Qualitätskontrolle der Milch wird teilweise aus den Qualitätsabzügen (nach ungenügenden Ergebnissen) finanziert.
Die Bestimmungen des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin vom 17. Dezember 2004 betreffend Waffenrecht sind auf Verordndungsstufe umzusetzen.
Das Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) soll revidiert und zum Produktsicherheitsgesetz werden.
Mit der neuen Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst soll eine ganzheitliche Regelung zur Ausbildung für alle Personen im öffentlichen Veterinärdienst getroffen werden. Ziel ist es, dass die anspruchsvollen und vielfältigen Aufgaben im öffentlichen Veterinärdienst von Personen mit vertiefter Aus- und Weiterbildungen, die den internationalen Ansprüchen genügt, übernommen werden. Die Tierseuchenverordnung muss in mehreren Punkten geändert werden. Es betrifft dies insbesondere: seuchenpolizeiliche Pflichten im Viehhandel, die KODAVET-Datenbank, den Equidenpass, Massnahmen zur Bekämpfung der Schweinkrankheit PRRS und sowie die Überführung der getroffenen Sofortmassnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest in ordentliches Recht.
Die BSV enthält die Ausführungsvorschriften des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt. Infolge verschiedener Vollzugsprobleme und Weiterentwicklung internationalen Rechts (Sportbootrichtlinie 94/25 EG) ist eine teilweise Anpassung der BSV notwendig. Mit einer Totalrevision wird die SAV aktualisiert und dem Stand der Technik angepasst (u.a. Sportbootrichtline 94/25 EG).
Mit der neuen Verfassungsbestimmung soll der Bund eine umfassende Zuständigkeit zur Regelung der Forschung am Menschen im Gesundheitsbereich erhalten. Das primäre Ziel einer solchen Regelung ist der Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung. Basierend auf der neuen Verfassungsbestimmung sollen mit dem Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) eine einheitliche, umfassende und abschliessende Bundesregelung geschaffen und die auf Verfassungsebene genannten Grundsätze konkretisiert werden.
Die Vorlage sieht eine umfangreiche Revision des Obligationenrechts im Bereich des Aktien- und Rechnungslegungsrechts vor und verfolgt vier Hauptziele: Verbesserung der Corporate Governance; Neuregelung der Kapitalstrukturen; Aktualisierung der Regelung der Generalversammlung und Neuregelung der Rechnungslegung.
Die Modifikation der Fernmeldedienstverordnung bezweckt vorrangig den Umfang der Grundversorgung hinsichtlich der Erteilung der nächsten Grundversorgungskonzession per 1. Januar 2008 anzupassen. Es ist vorgesehen, eine Pflicht zur Bereitstellung eines Breitband-Internetzugangs einzuführen, gewisse Preisobergrenzen anzupassen und den Auskunftsdienst zu den Teilnehmerverzeichnissen aus dem Umfang der Grundversorgungspflichten zu streichen. Ausserdem werden einige Verbesserungen der Grundversorgungsdienste für Hörbehinderte (SMS-Vermittlungsdienst) und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (Verzeichnis- und Vermittlungsdienst) vorgeschlagen.
Das Abkommen vom 26. Oktober 2004 über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse hob die völkerrechtliche Verpflichtung für die präferenziellen Zollkontingente für Zigaretten und Rauchtabak betreffend Importe aus der EU und der Türkei auf. Bei der Umsetzung des Abkommens ins Landesrecht wurde dies übersehen und die Präferenzen blieben in den entsprechenden BR-Verordnungen weiter bestehen. Das Landesrecht soll deshalb nachträglich angepasst werden. Im Frühjahr 2006 wurden die betroffenen Importeure über die bevorstehende Aufhebung der Zollfreikontingente informiert. Ein Importeur (Grossverteiler) verlangte eine Aufhebung der Kontingente frühestens per 30. Juni 2007.
Die Anpassung der Verordnung stützt sich auf die Revisionsentwurf zum Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120). Die vom Bundesrat am 17. August 2005 an das Parlament überwiesene Vorlage schafft die Grundlagen für die Bekämpfung von Gewalt im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen und verbessert die Möglichkeiten zur Beschlagnahme von Propaganda, die zur Gewalt aufruft. Mit der Anpassung der Verordnung werden die Ausführungsbestimmungen zur oben erwähnten Gesetzesrevision in die VWIS integriert.
Die Eidgenössischen Räte verabschiedeten am 13. Dezember 2002 eine umfassende Änderung des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches, am 21. März 2003 eine analoge Revision des Militärstrafgesetzes und am 20. Juni 2003 eine neues Jugendstrafgesetz. Diese Revision des Strafrechts macht Änderungen der drei Verordnungen zum geltenden Strafgesetzbuch (VStGB 1, VStGB 2 und VStGB 3) und der Verordnung zum automatisierten Strafregister notwendig, die zusammen mit dem revidierten Strafgesetzbuch in Kraft gesetzt werden sollen.
Anpassung des Mindestumwandlungssatzes im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge und Festlegung des Zeitpunkts der ersten Überprüfung aufgrund eines Berichts, sowie zeitliche Vorgabe zukünftiger Berichte.
Das Fakultativprotokoll ist eine wichtige Ergänzung zum UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), welchem die Schweiz bereits am 27. März 1997 beigetreten ist. Es sieht dazu zwei Kontrollverfahren vor: zum einen ein individuelles Mitteilungsverfahren und zum anderen ein Untersuchungsverfahren. Ersteres Verfahren würde es Einzelpersonen oder Personengruppen erlauben, nach Durchlaufen des nationalen Instanzenzuges, mit einer Mitteilung wegen Verletzung des CEDAW-Übereinkommens an den zuständigen UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu gelangen.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffend im Wesentlichen die Anpassung der Vorschriften über die Energieetikette für Personenwagen an die technische Entwicklung und die Vollzugserfahrung sowie das Einführen der Energieetiketten für Raumklimageräte in Anpassung an das EU-Recht.
Der Gesetzesentwurf hat den Zweck, die verschiedenen bestehenden Rechtsgrundlagen im Bereich der Gaststaatpolitik zusammenzufassen und die Beschlüsse, die bis jetzt direkt auf Grund der verfassungsmässigen Kompetenzen des Bundesrats gefällt wurden, auf eine formelle Rechtsgrundlage zu stellen. Er definiert die potenziellen Begünstigten (internationale Organisationen, ausländische Vertretungen) und die Voraussetzungen für die Erteilung von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen sowie von finanziellen Beiträgen in dem vom Völkerrecht bestimmten Rahmen.
Das Konzept Bär Schweiz ist eine Vollzugshilfe und erläutert die gesetzlichen Bestimmungen für den Umgang mit Bären in der Schweiz (Schutz und Fang von Bären, Schadenentschädigung, Schadenverhütung etc.).
Die Revision der AO hat zwei Hauptanliegen: Zum einen gilt es, das Schwergewicht der Mittel auf Sicherungseinsätze (präventive Raumsicherung) auszurichten und diese gleichzeitig für die Unterstützung der zivilen Behörden bereitzuhalten. Teile der Armee sollen für den heute wenig wahrscheinlichen, aber nicht auszuschliessenden Fall eines militärischen Angriffs auf unser Land die Fähigkeit für das Gefecht der verbundenen Waffen auf hohem Niveau sicherstellen.