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Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht (gemeinsam mit EVD und UVEK; 8 Verordnungen). Mit dem neuen Chemikalienrecht wird der "Giftverkehr" in der Schweiz insbesondere durch den Wegfall des heutigen Bewilligungssystems für den Bezug von Giften weitgehend liberalisiert. In den fünf Verordnungsentwürfen des EDI zum neuen Chemikalienrecht werden personenbezogene Anforderungen und Voraussetzungen für den Umgang mit besonders gefährlichen Chemikalien geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass weiterhin ein ausreichender Schutz beim Umgang mit diesen Chemikalien gewährleistet ist.
Die Anwendung von polizeilichem Zwang bei Rückführungen von Ausländern soll klar und einheitlich geregelt werden. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen auch im Inland beim zwangsweisen Transport von Personen im Auftrag von Bundesbehörden gelten.
Die Schweiz soll ein Bundesgesetz über die Verwahrung und Über-tragung von Bucheffekten (Bucheffektengesetz) erhalten. Zugleich soll das Haager Wertpapierübereinkommen ratifiziert werden. Bis Ende Februar 2005 wird in einem ausgewählten Kreis von Sachkundigen und Interessierten eine Anhörung dazu durchgeführt.
Mit dem neuen Chemikalienrecht wird der "Giftverkehr" in der Schweiz insbesondere durch den Wegfall des heutigen Bewilligungssystems für den Bezug von Giften weitgehend liberalisiert. In den fünf Verordnungsentwürfen des EDI zum neuen Chemikalienrecht werden personenbezogene Anforderungen und Voraussetzungen für den Umgang mit besonders gefährlichen Chemikalien geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass weiterhin ein ausreichender Schutz beim Umgang mit diesen Chemikalien gewährleistet ist.
Der Bundesrat hat heute die Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in die Vernehmlassung gegeben. Damit löst er sein während der parlamentarischen Beratungen abgegebenes Versprechen ein, die Entwürfe der zur NFA gehörenden Ausführungsgesetzgebung noch vor der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung vor-zulegen. Die Vernehmlassung zur Ausführungsgesetzgebung dauert bis zum 15. Februar 2005. Sie steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Volk und Ständen in der Volksabstimmung vom 28. November 2004.
Bericht über den Abbau von P-Überschüssen in landwirtschaftlichen Böden und die Reduktion von P-Einträgen in Gewässer. Bestimmung von Gebieten mit Handlungsbedarf sowie Massnahmen, die in diesen Gebieten zu treffen sind.
Durch die Revision des Urheberrechtsgesetzes soll das kreative Schaffen gefördert und der rechtliche Rahmen für den elektronischen Handel mit Werken der Literatur und Kunst verbessert werden.
Das ASTRA hat die Anhörung zur Anpassung der Verordnung über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen eröffnet. Die Änderungen beinhalten namentlich die Anpassung der bei Abgasnachkontrollen verbindlichen Emissionswerte nach der Richtlinie Nr. 96/96/EWG, die Erweiterung des Kreises der Berechtigten zur Abgabe von Abgaswartungsdokumenten und Verzicht auf die Angabe der Fahrzeugmarke oder des Markensymbols auf dem Titelblatt des Abgaswartungsdokuments.
Angesichts der wachsenden Bedeutung des Trust-Geschäfts soll die Schweiz das Haager Trust-Übereinkommen ratifizieren. Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat eine entsprechende Vorlage bis am 31. Januar 2005 in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage des EJPD sieht zudem eine Anpassung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) vor, das noch keine Spezialbestimmungen zum Trust enthält. Dem IPRG sollen Vorschriften zur Zuständigkeit und zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie einige Ergänzungen zur privatrechtlichen Publizität hinzugefügt werden. Gleichzeitig soll das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) angepasst werden, um der im Trustrecht vorgesehenen Trennung von Trust- und trustee-Vermögen Rechnung zu tragen.
Nach der Verabschiedung des I. Teilberichts der Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli zur Organisation der "Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)" sowie zu den fachbereichsübergreifenden Aufsichtsinstrumenten hat die Expertenkommission einen zweiten Teilbericht über die Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht verabschiedet und dem Chef EFD zugestellt. Mit dem zweiten Teilbericht, der am 16. August dieses Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist, ergänzt die Expertenkommission das im ersten Teilbericht vorgeschlagene Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz [FINMAG]), welches die Zusammenführung der Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) vorsieht, durch ein Sanktionensystem. Damit wird aufgezeigt, mit welchen Sanktionsinstrumenten eine künftige FINMA ausgestattet werden sollte.
Ab 2007 sollen umweltschonende Treibstoffe über steuerliche Erleichterungen gefördert werden. Mit der angestrebten Änderung des Mineralölsteuer-Gesetzes will der Bundesrat umweltschonende Treibstoffe mittels steuerlicher Anreize fördern und damit den CO2-Ausstoss im Strassenverkehr senken. Vorgesehen ist, Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen von der Mineralölsteuer zu befreien. Gleichzeitig sinkt bei Erd- und Flüssiggas, das als Treibstoff verwendet wird, die Besteuerung um 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent. Die Mindereinnahmen sollen durch eine höhere Besteuerung des Benzins vollständig kompensiert werden. Die Steuerbelastung beim Benzin wird dadurch voraussichtlich um ein bis zwei Rappen im Jahr 2007 und rund sechs Rappen je Liter im Jahr 2010 zunehmen.
Die Schweiz soll die klimapolitischen Ziele, wie sie das Parlament im Gesetz verankert hat, mit zusätzlichen Massnahmen erreichen. Der Bundesrat hat heute vier Varianten zur weiteren Verringerung des CO2-Ausstosses in die Vernehmlassung geschickt. Drei davon enthalten eine CO2-Abgabe, eine setzt allein auf einen freiwilligen Klimarappen auf Treibstoffen. Der Vernehmlassungsbericht legt Auswirkungen der Varianten auf Klima, Wirtschaft und Finanzen dar.
Ziel der drei Vorlagen ist es, Kosten einzudämmen und mit zusätzlichen Mitteln die Schulden langfristig abzubauen.
Der neue Artikel 123a der Bundesverfassung wurde von Volk und Ständen am 8. Februar 2004 mit der Zustimmung zur Volksinitiative „Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter“ gutgeheissen. Die lebenslange Verwahrung dieser Kategorie von Straftätern darf nur noch eingeschränkt überprüft werden. Die von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitete Änderung des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches sieht ein mehrstufiges Verfahren vor, das im Sinne der Initiative einen Überprüfungsautomatismus ausschliesst, aber gleichzeitig der EMRK Rechnung trägt.
Den Bahnen sollen für die Finanzierung der FinöV-Projekte zukünftig keine verzinslichen Darlehen mehr gewährt werden. Die vorliegende Botschaft beantragt, die Finanzierung der FinöV-Projekte entsprechend zu ändern. Die vorgeschlagenen Massnahmen entlasten die Finanzrechnung des Bundes und ermöglichen es, die verkehrspolitisch absolut prioritären Projekte zeitnah zu realisieren.
Das ASTRA hat die Anhörung zur Anpassung von technischen Fahrzeugvorschriften eröffnet. Die wichtigsten Änderungen der VTS betreffen Bestimmungen über die Nachprüfintervalle für bestimmte Fahrzeugarten, die Reifen, die Frontgestaltung von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 (Fussgängerschutz), die Motorfahrräder sowie die Zulassung von "landwirtschaftlichen" Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h. Ferner soll die Befreiung von der Typengenehmigung (Direktimport von Fahrzeugen) neu geregelt werden.
Als wichtigste Neuerung sieht der Vorentwurf als Alternative zum Papier-Schuldbrief den papierlosen Register-Schuldbrief vor, der mit der Eintragung in das Grundbuch entsteht. Es wird kein Pfandtitel mehr ausgestellt, wodurch die Kosten für die sichere Verwahrung und den Transfer zwischen Banken, Notariatsbüros sowie Grundbuchämtern wegfallen. Damit entfallen auch das Verlustrisiko und die aufwändigen und langwierigen Kraftloserklärungsverfahren, die ein Wertpapierverlust zur Folge hat.
Das EP 04 setzt im Wesentlichen auf der Ausgabenseite an, wo der Bundesrat gezielte Kürzungen von rund 1,5 Milliarden vorsieht. Auf der Einnahmenseite sollen mit verstärkter Kontrolltätigkeit im Steuerbereich Mehreinnahmen im Umfang von 100 Millionen erzielt werden. Zusammen mit den im Rahmen einer systematischen Aufgabenverzichtsplanung vorgesehenen Kürzungen der Personal-, Sach- und Investitionsausgaben in allen Aufgabenbereichen (200 Mio.) resultiert die angestrebte finanzielle Entlastung von gegen zwei Milliarden im Jahr 2008.
Bei der Erarbeitung der neuen aufsichtsrechtlichen Grundlagen, des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Aufsichtsverordnung (AVO), wurde der Grundsatzentscheid getroffen, das gesamte, bislang stark zersplitterte Versicherungsaufsichtsrecht in grundsätzlich zwei Erlasse, einen auf Gesetzesstufe und einen auf Verordnungsstufe, zusammenzufassen. Der Vorentwurf der AVO konsumiert elf Bundesratsbeschlüsse bzw. -verordnungen sowie diverse nicht veröffentlichte Weisungen des Departements und des Amtes. Sowohl inhaltlich wie bezüglich Umfang eine wesentliche Neuerung ist die Ausgestaltung des "Swiss Solvency Tests", des Systems zur risikoorientierten Ermittlung der erforderlichen Eigenmittel der beaufsichtigten Versicherungsunternehmen.
Die Revisionsvorlage beinhaltet sechs verschiedene Teilaspekte. Als Schwerpunkt verfolgt sie das Ziel, einen ausgewogenen Patentschutz für Innovationen auf dem Gebiet der Biotechnologie zu gewährleisten.
Änderungen im Bereich der Versicherungspflicht und Kostenbeteiligung der KurzaufenthalterInnen, der Zulassungsvoraussetzungen für Leistungserbringer (Weiterbildung der Ärzte und Ärztinnen und Anpassungen an das Berufsbildungsgesetz) sowie weitere verfahrensrechtliche und technische Anpassungen insbesondere im Bereich des Risikoausgleichs.
Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur bzw. der damit verbundenen ZGB-Teilrevision erfordert eine Anpassung der Grundbuchverordnung (vgl. Art. 942 Abs. 3 und 4, 949a, 970 und 970a ZGB). Zudem werden einige inhaltliche und redaktionelle Verbesserungen von untergeordneter Bedeutung vorgenommen.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-NR) gibt den Entwurf zu einer neuen "Bildungsverfassung" in die Vernehmlassung. Diese soll die Grundlage bieten, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Bildungswesens zu erhöhen, die interkantonale und internationale Mobilität zu erleichtern und die kantonalen Bildungssysteme in einzelnen Punkten gesamtschweizerisch zu harmonisieren.
Europaweiten Eisenbahnverkehr durch technische Vereinheitlichung fördern. Die EU-Richtlinien betreffend die Interoperabilität verlangen eine Vereinheitlichung der technischen Vorschriften der Eisenbahnen. Damit wird angestrebt, dass die Züge in Europa grenzüberschreitend möglichst frei verkehren können. Der Bundesrat unterstützt dieses Vorhaben, das den Eisenbahnverkehr gegenüber der Strasse konkurrenzfähiger machen soll. Er schlägt deshalb vor, diese Richtlinien ins Landesrecht zu überführen.
Die Verordnung über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTV) ist eine von insgesamt zwei Vollzugsverordnungen zum Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG). Es ist beabsichtigt, neben der KGTV eine zweite Verordnung zu erlassen, welche Art. 3 KGTV (Bundesverzeichnis) näher ausführt.