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Mit dieser Revision wird das Ziel verfolgt, die Gesetzgebung an die Realität im Drogenbereich anzupassen, sowie Lückenhaftigkeit, Inkohärenzen und Widersprüchlichkeiten des bestehenden Gesetzes zu verbessern.
Es handelt sich darum, die Grenze für die Unentgeltlichkeit des Verfahrens von 20'000 auf 30'000 Franken zu erhöhen. Damit soll der Teuerung Rechnung getragen und der verfahrensrechtliche Schutz der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer verbessert werden (sozialer Zivilprozess). Der Bundesrat führt diese Vernehmlassung auf Ersuchen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates durch. Die Initiative hatte seinerzeit die Zürcher Nationalrätin Anita Thanei eingereicht.
Die Vorschläge der Ständerats- Kommission für Rechtsfragen enthalten Änderungen und Ergänzungen der Bundesgesetze über die direkte Bundessteuer (DBG) und über die Harmonisierung der direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden (StHG). Künftig sollen natürliche Personen einmal in ihrem Leben und juristische Personen alle 30 Jahre die Möglichkeit haben, ihre steuerlichen Verfehlungen selbst anzuzeigen.
Die Landesregierung befürwortet den teilweisen Umbau der heutigen bundesstaatlichen Zuständigkeiten und Finanzströmen als zentrales staatspolitisches Anliegen. Im Sinne des Berichts soll die Subsidiarität wieder in den Vordergrund gestellt werden, wonach im föderalistischen Staat die obere Ebene nur tut, was die untere Ebene nicht kann.
Die Frage der Gleichstellung der Behinderten mit Nichtbehinderten ist zur Zeit Gegenstand mehrerer Rechtsetzungsverfahren. Die Vernehmlassungsdokumentation besteht aus einem Bericht der ständerätlichen SGK und enthält einen Fragebogen.
Der Gesetzesentwurf gründet sich auf Art. 71 der neuen Bundesverfassung und stellt die Filmförderung auf moderne gesetzliche Grundlagen.
Der Vorentwurf für eine Revision der GmbH hat zum Ziel, das Recht der GmbH an die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) anzupassen, die GmbH mit dem revidierten Aktienrecht zu harmonisieren und die Richtlinien der Europäischen Union im Bereich des Gesellschaftsrechts zu berücksichtigen. Die Revision ist in den Zielen des Bundesrates enthalten und soll namentlich der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dienen.
Der Entwurf dieser Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, welches das seit dem 1. Januar 1995 geltende, anstelle des ordentlichen Gesetzgebers vom Bundesrat erlassene Mehrwertsteuerrecht ablösen soll.
Die vier Gesetze sollen zu Gunsten einer administrativen Entlastung der Wirtschaft entflechtet und harmonisiert werden.
Die Gesetzesrevision hat zum Ziel, unser duales System der Berufsbildung zu stärken und zukunftsoffen zu gestalten. Die Berufsbildung ist der Bildungsweg, den zwei Drittel der Jugendlichen nach der obligatorischen Schule einschlagen. Nach dem Ausbau der Berufsbildung auf der Tertiärstufe - Fachhochschule mit der Berufsmaturität als Zubringer - soll nun auch die Reform der beruflichen Grundbildung und ihrer übrigen weiterführenden Stufe erfolgen.
Das Wallis hat entschlossen auf Wissen gesetzt, indem es sich stark in mehreren Hochschul- und Forschungsbereichen engagierte, denen in Zukunft eine Schlüsselstellung zukommt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Bildung und Forschung sind die bedeutendsten Ressourcen unseres Landes; es geht darum, in diese zukunftsträchtigen Bereiche zu investieren.
Die wesentlichsten Änderungen sind: Verpflegungsmöglichkeiten auf Rastplätzen, höhere Beitragssätze des Bundes für den Unterhalt der Nationalstrassen und Massnahmen, die Kostensteigerungen im Autobahnbau vermeiden helfen sollen.
Der Revisionsentwurf enthält drei neue Verfassungsartikel. Der neue Art. 92bis betrifft die Medienpolitik in ihrer Gesamtheit. Art. 92ter betrifft ausschliesslich die Presse. Art. 147bis befasst sich mit der Information der Öffentlichkeit und verankert das Öffentlichkeitsprinzip. Ziel dieser Bestimmungen ist die Förderung der Pressediversität und -qualität.
Die am 21.6.96 von Nationalrat Gros Jean-Michel eingereichte parlamentarische Initiative verlangt, dass durch eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer die Schweiz als Standort für Hilfsgesellschaften attraktiver gemacht werden soll.
Der vorliegende Entwurf entstand in Erfüllung eines parlamentarischen Auftrages. Er basiert wesentlich auf den in den vergangenen Jahren geleisteten Vorarbeiten der Ausbildungsinstitutionen und ihrer Organisationen für die Reform der Ausbildung der akademischen Medizinalberufe.
Bei der Verordnung 1 handelt es sich um eine Teilrevision, bei der es im wesentlichen darum geht, die Ausführungsbestimmungen zu den neuen arbeitsgesetzlichen Vorschriften zu erlassen. Die Verordnung 2 enthält Sonderbestimmungen für Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern, die auf Grund besonderer Verhältnisse mit dem gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeitrahmen nicht auskommen.
Nach dem Verordnungsentwurf werden sämtliche Entsorgungskosten, die nach Betriebsende der jeweiligen Kernkraftwerke entstehen, durch den Entsorgungsfonds sichergestellt. Die Kernkraftwerkbetreiber werden verpflichtet, jährliche Beiträge an den Fonds zu leisten, so dass nach einem 40-jährigen Betrieb die erforderlichen finanziellen Mittel im Fonds vorhanden sind. Die vor Betriebsende anfallenden Entsorgungskosten sollen die Betreiber wie bis anhin direkt bezahlen.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Erhöhung der Kontingente aus heutiger Sicht nicht angezeigt ist, weshalb er die unveränderte Fortführung aller Höchstzahlen vorschlägt.
Nach der Änderung des Getreideartikels der Bundesverfassung durch Volk und Stände am 29. November 1998 soll nun das Getreidegesetz im Rahmen der Agrarpolitik 2002 so rasch als möglich aufgehoben werden. Die Getreidepflichtlagerhaltung wird künftig auf das Landesversorgungsrecht abgestützt.
Die Vorlage vereinheitlicht das bisher kantonal geregelte Wandergewerberecht auf Bundesebene und integriert einen Restbestand des geltenden Handelsreisendengesetzes, nämlich eine reduzierte Regelung der Kleinreisenden.
Das heutige Mietrecht datiert von 1990. Es hat, basierend auf einer Gesamtrevision der mietrechtlichen Bestimmungen, den früheren Bundesbeschluss über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen (BMM) aus dem Jahre 1972 abgelöst.
Der Expertenentwurf zu einem Bundesgesetz über die Rechnungslegung und Revision (RRG) soll die Bestimmungen des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung ersetzen und das schweizerische Rechnungslegungsrecht weitgehend den EG-Richtlinien angleichen.
Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen, Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (beide total revidiert), neue Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten, Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen, Verordnung über die Abgabe von Reisepapieren an ausländische Personen.
Dem Thema Spitalfinanzierung kommt besondere Bedeutung zu, denn der Spitalsektor ist der kostenträchtigste Bereich des Gesundheitswesens. Künftig müssen die Kantone alle Versicherten gleich behandeln in dem Sinne, dass sie auch an die Hospitalisierung der Halbprivat- und Privatversicherten einen Beitrag leisten müssen.