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Die paraphierten Vertragstexte sind auf der Website des Integrationsbüros EDA/EVD (http://www.europa.admin.ch) über Internet für jedermann öffentlich zugänglich. Es handelt sich dabei um die Abkommen über den freien Personenverkehr, den Landverkehr, den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten, die technischen Handelshemmnisse und das öffentliche Beschaffungswesen.
Der Vorentwurf regelt genetische Untersuchungen in heiklen Gebieten, nämlich zu medizinischen Zwecken, im Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich sowie zum Zweck der Identifizierung.
Die staatsleitenden Organe - Bundesversammlung und Bundesrat - stammen aus der Entstehungszeit des Bundesstaates und haben sich in den 150 Jahren ihres Bestehens kaum verändert.
Artikel 50 Absatz 4 der Bundesverfassung (BV) unterstellt die Errichtung neuer Bistümer der Genehmigung des Bundes. Der Artikel stammt aus der Zeit des Kulturkampfes in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts.
Diese Teilrevision betrifft die Bewaffnung von Angehörigen der Armee im Friedensförderungsdienst, den Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit anderen Staaten über die Ausbildungszusammenarbeit und über den Status von Schweizer Militärpersonen im Ausland bzw. ausländischer Militärpersonen in der Schweiz.
Minderjährige Opfer von Sexualdelikten sollen vor den negativen Folgen des Strafverfahrens besser geschützt werden.
Gemäss Wortlaut des Abkommens ist eine schrittweise Liberalisierung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz vorgesehen. Dies beinhaltet einen Verzicht auf jegliche Kontrolle und alle diskriminierenden Vorschriften hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der betroffenen Personen.
Die Bauprodukteverordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Bauproduktegesetz (BauPG). Das BauPG regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten analog den in der EU gültigen Vorschriften.
Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin zählt zu den wichtigsten unter den 165 Übereinkommen des Europarates. Inhaltlich legt das Übereinkommen einen gemeinsamen internationalen Schutzstandard fest.
Im Anschluss an die Lösung der Goldbindung auf Verfassungsebene werden Anpassungen auf Gesetzesstufe notwendig. Diese Anpassungen sollen mit der Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel vorgenommen werden. Das neue Gesetz wird alle publikumsrelevanten Eigenschaften von Währung und staatlichem Geld regeln.
Das geltende Versicherungsaufsichtsrecht ist auf fünf Gesetze verteilt, von denen einige mehrere Jahrzehnte alt sind. Es trägt der Entwicklung der Aufsichtspraxis nach erfolgter Liberalisierung und Globalisierung der Versicherungs- und Finanzmärkte nur ungenügend Rechnung. Die Anpassung des aufsichtsrechtlichen Instrumentariums an diese Entwicklung ist das Hauptziel des Entwurfes für ein neues Versicherungsaufsichtsgesetz.
Die Vorlage gliedert sich in zwei Teile: Einerseits werden konkrete Vorschläge zur Erhaltung des Leistungsniveaus und zur Verbesserung der Durchführung gemacht. Andererseits will der Bundesrat mit weiteren Vorschlägen eine breite Diskussion über die weitere Entwicklung der zweiten Säule führen.
Kernpunkte der Vorlage sind die Konsolidierung der AHV-Finanzierung und die Flexibilisierung des Rentenalters.
Mit der neuen, für die Jahre 2000 bis 2006 geplanten Gemeinschafts-Initiative will die EU die harmonische und ausgeglichene Entwicklung und Planung des europäischen Raumes fördern. Das Aktionsprogramm der EU enthält wie bisher Förderungsmassnahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie neu für Projekte der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit.
Der Bundesrat will die Verjährungsfristen bei sexuellem Kindsmissbrauch verlängern und den Besitz von harter Pornographie unter Strafe stellen.
Mit der Revision soll vor allem der Kreis der Versicherungsberechtigten eingeschränkt und der Beitragssatz der freiwillig Versicherten jenem der obligatorisch Versicherten gleichgestellt werden.
Die Bestimmungen des Strafgesetzbuches über die Bestechung schweizerischer Amtsträger sollen besser aufeinander abgestimmt und in einem gemeinsamen Titel geregelt werden. Aktive Bestechung wird neu zu einem Verbrechen aufgewertet. Damit verlängert sich die heute zu kurze Verjährungsfrist bei dieser Straftat.
Die Änderung des Nationalstrassengesetzes sieht die Übertragung der Genehmigungskompetenz für Ausführungsprojekte der Nationalstrassen von den Kantonen auf den Bund und ein neues Rechtsmittelverfahren vor. Neu wird also der Bund die Ausführungsprojekte genehmigen, die nach wie vor von den Kantonen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen erarbeitet werden. Zudem sollen alle Spezialverfahren im Hauptverfahren zusammengelegt werden.
Der Bundesrat beabsichtigt, die Vorbehalte und Auslegenden Erklärungen der Schweiz zu Artikel 6 EMRK im Interesse der Rechtssicherheit und Transparenz unserer Rechtsordnung zurückzuziehen.
Die wachsenden Probleme im Zusammenhang mit Armut und Gewalt und Konflikten erfordern mehr Solidarität im In- und Ausland. Dies ist das Ziel der Stiftung solidarische Schweiz.
Haus- und Wirbeltiere sollen in der schweizerischen Privatrechtsordnung nicht länger als gewöhnliche Sachen behandelt werden. Dieses Ziel verfolgen zwei vom Nationalrat gutgeheissene parlamentarische Initiativen. Die zuständige Kommission des Nationalrates hat einen Vorentwurf für entsprechende Änderungen des Erb-, Sachen- und Haftpflichtrechts sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts und des Strafrechts vorgelegt.
Die Revision des Beamtengesetzes ist nötig, um die Organisation und die Abläufe beim Bund wirtschaftlicher und zielorientierter auszugestalten. Die Modernisierung des staatlichen Handelns in Richtung vermehrter Leistungs- und Wirkungsorientierung lässt sich nur mit einem fortschrittlichen Personalgesetz erfolgversprechend weiterführen.
Der Bund soll seinen Anteil an den Unterhalt der Nationalstrassen erhöhen. Dies verlangt das Parlament mit einer Motion.
Der Verordnungsentwurf enthält folgende zwei Änderungen: die Ablösung des 3-Kreise-Modells und dessen Ersatz durch ein duales Rekrutierungskonzept für ausländische Arbeitskräfte; eine weitere Reduktion der Freigabe von Saisonbewilligungen.
Das Protokoll 'Energie' ist ein weiteres Zusatzprotokoll zur Alpenkonvention von 1991. Es hat zum Ziel, eine natur- und landschaftsschonende sowie umweltverträgliche Erzeugung, Verteilung und Nutzung der Energie durchzusetzen und energiesparende Massnahmen zu fördern.