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Die Revision zielt in der Hauptsache auf die Erhöhung der Transparenz bei der Beschaffung von Daten ab. Sie führt für Privatpersonen und Bundesorgane die Pflicht ein, die betroffene Person zu informieren, wenn besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile gesammelt werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die notwendige rechtliche Basis für das neue System "Ausländer 2000" geschaffen werden.
Mit einer griffigen Drittstaatenregelung und institutionellen Anreizen soll das Asylverfahren effizienter und kostengünstiger werden.
Im Unterschied zum geltenden Recht sehen die neuen Varianten vor, dass die Dauer des Lohnanspruchs selbst dann nicht reduziert werden kann, wenn die Arbeitnehmerin im betreffenden Dienstjahr aus einem anderen Grund als der Niederkunft, beispielsweise wegen Krankheit oder Schwangerschaft, arbeitsverhindert war.
Der Bevölkerungsschutz hat die Aufgabe, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle bewaffneter Konflikte zu schützen sowie in solchen Lagen zur Begrenzung und Bewältigung von Schäden beizutragen.
Die in häuslicher Gemeinschaft begangenen Delikte sollen in Zukunft nicht mehr auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt werden. Damit sollen die Opfer besser geschützt werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ermächtigt, eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats in die Vernehmlassung zu schicken.
Der elektronische Geschäftsverkehr gehört mit zu den sog. Fernabsatzgeschäften. Mit einer Teilrevision des Obligationenrechts soll das heute bereits für Haustürgeschäfte geltende Widerrufsrecht auf Fälle des sogenannten Fernabsatzes ausgedehnt werden.
Der Expertenentwurf strebt die Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts an. Zu diesem Zweck wird die Schaffung eines Allgemeinen Teils des Haftpflichtrechts im Obligationenrecht vorgeschlagen, an den 30 Spezialgesetze so weit wie möglich angepasst werden.
Die elektronische Signatur soll der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden. Damit können Verträge in Zukunft auch auf elektronischem Weg geschlossen werden.
Dieser Vorentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Peter Baumberger zurück und bezweckt folgende Änderung des SchKG: Die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung sollen künftig nicht mehr der Konkursbetreibung unterliegen, sondern immer der Betreibung auf Pfändung - und zwar auch dann, wenn sie nicht einer öffentlichrechtlichen Versicherung (der SUVA), sondern einer privatrechtlichen Einrichtung geschuldet sind.
"Sharing" regelt die Aufteilung eingezogener Vermögenswerte unter Kantonen, Bund und ausländischen Staaten. Die Regeln sollen einen angemessenen Ausgleich unter den am Strafverfahren beteiligten Gemeinwesen schaffen, die Zusammenarbeit fördern und Kompetenzkonflikte entschärfen.
Im Zentrum des Entwurfs stehen die Pflichten jener, die gewerbsmässig fremde Vermögenswerte entgegennehmen. Neu müssen diese ihre Kunden aktiv suchen, wenn der Kontakt zu diesen während acht Jahren abgebrochen ist.
Das Abkommen über die Freizügigkeit sieht einerseits die Freizügigkeit für Erwerbstätige (Arbeitnehmer und Selbständige) und für Nichterwerbstätige (Studenten, Rentner und andere Nichterwerbstätige), anderseits aber auch die Liberalisierung von einzelnen Aspekten des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs vor. Die Grundlage für die zwischen der Schweiz und der EG vereinbarte Regelung bildet der freie Personenverkehr wie er im EWG-Vertrag (Art. 48 ff) definiert ist.
Laut Artikel 8 Absatz 4 der Bundesverfassung hat das Gesetz Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vorzusehen. Das Behindertengesetz setzt diesen Auftrag um. Gleichzeitig soll es der Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" als indirekter Gegenentwurf gegenübergestellt werden.
Der in die Vernehmlassung gegebene Gesetzesentwurf bezweckt, der Öffentlichkeit den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu erleichtern und dadurch die Transparenz der Verwaltung zu fördern. Jeder Person soll ein sogenanntes "Recht auf Zugang" zustehen, d. h. sie kann verlangen, dass ihr Einsicht in amtliche Dokumente oder Auskunft über solche Dokumente gewährt wird. Damit soll für die Bundesverwaltung das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt eingeführt werden.
Zur Diskussion steht eine Lockerung des Verbots von Telefonaufzeichnungen durch Gesprächsteilnehmer. So soll neben der Aufzeichnung von Notrufen für Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdienste auch straflos sein, wer als Teilnehmer eines beteiligten Anschlusses Fernmeldegespräche aufzeichnet, sofern zuvor alle Gesprächsteilnehmer hinreichend über die Aufzeichnung informiert worden sind. Weiter dürfen Teilnehmer eines beteiligten Anschlusses eingehende Fernmeldegespräche aufzeichnen, sofern die Aufzeichnungsmöglichkeit aus den Teilnehmerverzeichnissen ersichtlich ist.
Die Verordnung regelt die Finanzhilfe des Bundes und sieht vor allem folgende Integrationsziele vor: Die Vertrautheit der Ausländerinnen und Ausländer mit den staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen in der Schweiz ist zu fördern. Das Zusammenleben auf der Basis gemeinsamer Grundwerte und Verhaltensweisen ist zu erleichtern. Es gilt, günstige Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Chancengleichheit und die Teilnahme am Gesellschaftsleben zu schaffen.
Der Vorschlag beruht auf einer Initiative von Nationalrat Jost Gross. Er betrifft Sachverhalte, die in letzter Zeit wiederholt Aufsehen erregt haben: Einerseits die Veräusserung eines Betriebes oder eines Betriebsteils aus der Konkursmasse eines zahlungsunfähigen Unternehmens, andererseits den Betriebsübergang anlässlich einer Fusion des Betriebsträgers mit einem andern Unternehmen oder mit einer Unternehmensgruppe.
Das Gesetz wird den Bereich der Transplantationsmedizin erstmals in der ganzen Schweiz einheitlich und umfassend regeln. Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit bei der Anwendung der Transplantationsmedizin beim Menschen.
Der 1985 eingeführte Schweizer Pass muss aus Sicherheitsgründen ersetzt werden. Er zeichnet sich zwar nach wie vor durch hohe Fälschungssicherheit aus, Totalfälschungen sind selten. Der neue Pass wird 2003 eingeführt und wird dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Unter der Bezeichnung "Infostar" soll voraussichtlich ab dem Jahr 2002 eine Informatiklösung zur Führung der Zivilstandsregister gesamtschweizerisch eingeführt werden.
Es handelt sich darum, die Grenze für die Unentgeltlichkeit des Verfahrens von 20'000 auf 30'000 Franken zu erhöhen. Damit soll der Teuerung Rechnung getragen und der verfahrensrechtliche Schutz der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer verbessert werden (sozialer Zivilprozess). Der Bundesrat führt diese Vernehmlassung auf Ersuchen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates durch. Die Initiative hatte seinerzeit die Zürcher Nationalrätin Anita Thanei eingereicht.
Die Frage der Gleichstellung der Behinderten mit Nichtbehinderten ist zur Zeit Gegenstand mehrerer Rechtsetzungsverfahren. Die Vernehmlassungsdokumentation besteht aus einem Bericht der ständerätlichen SGK und enthält einen Fragebogen.
Der Revisionsentwurf enthält drei neue Verfassungsartikel. Der neue Art. 92bis betrifft die Medienpolitik in ihrer Gesamtheit. Art. 92ter betrifft ausschliesslich die Presse. Art. 147bis befasst sich mit der Information der Öffentlichkeit und verankert das Öffentlichkeitsprinzip. Ziel dieser Bestimmungen ist die Förderung der Pressediversität und -qualität.