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Abgeschlossen
17. Januar 2001
-
31. März 2001
Bundesgesetz über die elektronische Signatur (BGES)
Die elektronische Signatur soll der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden. Damit können Verträge in Zukunft auch auf elektronischem Weg geschlossen werden.
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Behörde
Bund
Unbekannte Organisationseinheit - Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Themen
Recht
Sicherheit
Dokumente
Bericht
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Rapport
Italienisch
Rapporto
Quelle
fedlex.admin.ch