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Die Fachgruppe Dolmetscherwesen hat die Dolmetscherverordnung einer Totalrevision unterzogen und eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet. Eine Revision haben die Themenbereiche Organisation/Struktur, Aufnahme- und Löschungsverfahren, Entschädigungen und interkantonale Zusammenarbeit erfahren. Hierbei wurden die neuere Gesetzgebung und die bisherige Rechtsprechung mitberücksichtigt.
Die kantonalen Spitalunternehmen Luzerner Kantonsspital (LUKS) und Luzerner Psychiatrie (lups) sollen von öffentlich-rechtlichen Anstalten in zwei Aktiengesellschaften im alleinigen Eigentum des Kantons Luzern umgewandelt werden. Dadurch sollen die Unternehmen noch enger mit anderen Anbietern zusammenarbeiten können sowie in Bezug auf Organisation und Führung transparenter und flexibler werden.
Am 26. Juli 2016 hat das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) den Bericht zur Phase 2 der Länderüberprüfung der Schweiz veröffentlicht. Der Bericht enthält verschiedene Empfehlungen betreffend die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch auf Ersuchen. Mit der Vernehmlassungsvorlage sollen die zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum erforderlichen Massnahmen ergriffen werden.
Ratifikation des im Rahmen des BEPS-Projekts erarbeiteten multilateralen Übereinkommens, mit dem ausgewählte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) durch Aufnahme von DBA-Bestimmungen, die im Rahmen des BEPS-Projekts erarbeitet wurden (einschliesslich bestimmter Mindeststandards des BEPS-Projekts), geändert werden.
Um das Inverkehrbringen von Lebensmitteln gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip (CdD-Prinzip) zu vereinfachen, wird das Bewilligungsverfahren für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nach dem CdD-Prinzip durch ein digitalisiertes Meldeverfahren ersetzt. Gleichzeitig wird die Bestimmung zu den Sprachanforderungen an Warnhinweise an die neue Lebensmittelgesetzgebung angepasst.
Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 die Änderung des Ausländergesetzes (AuG; SR 142.20) zur Verbesserung der Integration (13.030; Integration) gutgeheissen. Die Umsetzung der Gesetzesänderungen wurde in zwei Pakete aufgeteilt. Das erste Paket tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und beinhaltet im Wesentlichen die Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen für Personen aus dem Asylbereich sowie eine technische Anpassung der Finanzierungsbestimmung zur Integrationspauschale. Das zweite Paket tritt voraussichtlich im Sommer 2018 in Kraft und umfasst alle übrigen Änderungen des AuG. Dabei wird auch der Titel des Gesetzes geändert, das neu «Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration» heisst (Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG).
Das Kantonsgericht hat im Zusammenhang mit dem Konsolidierungsprogramm KP17 verschiedene Organisationsentwicklungsmassnahmen beschlossen, für die Gesetzesänderungen nötig sind. Vorgesehen sind Änderungen des Justizgesetzes, des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und des Enteignungsgesetzes.
Der Bundesrat hat am 13. Mai 2015 eine verfassungsunmittelbare Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung (VIM, SR 946.202.3) erlassen, die bis am 12. Mai 2019 gilt. Mit dieser Vorlage soll die VIM gemäss Auftrag des Bundesrates vom 10. Mai 2017 in die ordentliche Gesetzgebung überführt werden.
Mit der Vorlage werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit die SRG und die lokal-regionalen Veranstalter mit einer Konzession künftig zielgruppenspezifische Werbung in ihren konzessionierten Programmen ausstrahlen dürfen. Zudem wird eine Grundlage zur künftigen Unterstützung der Schweizerischen Depeschenagentur (sda) geschaffen.
Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Gastgewerbegesetz zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Hauptinhalte der Vorlage bilden die Präzisierung der Bewilligungspflicht und der Voraussetzungen für die Erteilung der Gastwirtschaftsbewilligung.
Am 13. Oktober 2017 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit Singapur und Hongkong ab 2018/2019 eröffnet. Die Umsetzung des AIA mit den Finanzplätzen Singapur und Hongkong bedarf im heutigen Zeitpunkt einer eigenständigen Rechtsgrundlage in Form von spezifischen bilateralen Abkommen. Diese Abkommen sollen zur gleichen Zeit in Kraft treten wie der AIA mit den nächsten Partnerstaaten nach der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019. Da das parlamentarische Genehmigungsverfahren bis zum 1. Januar 2018 nicht vollständig durchgeführt sein wird, werden die Abkommen mit Singapur und Hongkong ab diesem Zeitpunkt vorläufig zur Anwendung gelangen.