Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Die Verordnung regelt die Finanzhilfe des Bundes und sieht vor allem folgende Integrationsziele vor: Die Vertrautheit der Ausländerinnen und Ausländer mit den staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen in der Schweiz ist zu fördern. Das Zusammenleben auf der Basis gemeinsamer Grundwerte und Verhaltensweisen ist zu erleichtern. Es gilt, günstige Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Chancengleichheit und die Teilnahme am Gesellschaftsleben zu schaffen.
Der Vorschlag beruht auf einer Initiative von Nationalrat Jost Gross. Er betrifft Sachverhalte, die in letzter Zeit wiederholt Aufsehen erregt haben: Einerseits die Veräusserung eines Betriebes oder eines Betriebsteils aus der Konkursmasse eines zahlungsunfähigen Unternehmens, andererseits den Betriebsübergang anlässlich einer Fusion des Betriebsträgers mit einem andern Unternehmen oder mit einer Unternehmensgruppe.
Das Gesetz wird den Bereich der Transplantationsmedizin erstmals in der ganzen Schweiz einheitlich und umfassend regeln. Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit bei der Anwendung der Transplantationsmedizin beim Menschen.
Unter der Bezeichnung "Infostar" soll voraussichtlich ab dem Jahr 2002 eine Informatiklösung zur Führung der Zivilstandsregister gesamtschweizerisch eingeführt werden.
Der 1985 eingeführte Schweizer Pass muss aus Sicherheitsgründen ersetzt werden. Er zeichnet sich zwar nach wie vor durch hohe Fälschungssicherheit aus, Totalfälschungen sind selten. Der neue Pass wird 2003 eingeführt und wird dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Es handelt sich darum, die Grenze für die Unentgeltlichkeit des Verfahrens von 20'000 auf 30'000 Franken zu erhöhen. Damit soll der Teuerung Rechnung getragen und der verfahrensrechtliche Schutz der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer verbessert werden (sozialer Zivilprozess). Der Bundesrat führt diese Vernehmlassung auf Ersuchen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates durch. Die Initiative hatte seinerzeit die Zürcher Nationalrätin Anita Thanei eingereicht.
Die Frage der Gleichstellung der Behinderten mit Nichtbehinderten ist zur Zeit Gegenstand mehrerer Rechtsetzungsverfahren. Die Vernehmlassungsdokumentation besteht aus einem Bericht der ständerätlichen SGK und enthält einen Fragebogen.
Der Revisionsentwurf enthält drei neue Verfassungsartikel. Der neue Art. 92bis betrifft die Medienpolitik in ihrer Gesamtheit. Art. 92ter betrifft ausschliesslich die Presse. Art. 147bis befasst sich mit der Information der Öffentlichkeit und verankert das Öffentlichkeitsprinzip. Ziel dieser Bestimmungen ist die Förderung der Pressediversität und -qualität.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Erhöhung der Kontingente aus heutiger Sicht nicht angezeigt ist, weshalb er die unveränderte Fortführung aller Höchstzahlen vorschlägt.
Der Expertenentwurf zu einem Bundesgesetz über die Rechnungslegung und Revision (RRG) soll die Bestimmungen des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung ersetzen und das schweizerische Rechnungslegungsrecht weitgehend den EG-Richtlinien angleichen.
Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen, Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (beide total revidiert), neue Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten, Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen, Verordnung über die Abgabe von Reisepapieren an ausländische Personen.
Die staatsleitenden Organe - Bundesversammlung und Bundesrat - stammen aus der Entstehungszeit des Bundesstaates und haben sich in den 150 Jahren ihres Bestehens kaum verändert.
Der Vorentwurf regelt genetische Untersuchungen in heiklen Gebieten, nämlich zu medizinischen Zwecken, im Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich sowie zum Zweck der Identifizierung.
Minderjährige Opfer von Sexualdelikten sollen vor den negativen Folgen des Strafverfahrens besser geschützt werden.
Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin zählt zu den wichtigsten unter den 165 Übereinkommen des Europarates. Inhaltlich legt das Übereinkommen einen gemeinsamen internationalen Schutzstandard fest.
Das geltende Versicherungsaufsichtsrecht ist auf fünf Gesetze verteilt, von denen einige mehrere Jahrzehnte alt sind. Es trägt der Entwicklung der Aufsichtspraxis nach erfolgter Liberalisierung und Globalisierung der Versicherungs- und Finanzmärkte nur ungenügend Rechnung. Die Anpassung des aufsichtsrechtlichen Instrumentariums an diese Entwicklung ist das Hauptziel des Entwurfes für ein neues Versicherungsaufsichtsgesetz.
Der Bundesrat will die Verjährungsfristen bei sexuellem Kindsmissbrauch verlängern und den Besitz von harter Pornographie unter Strafe stellen.
Der Bundesrat beabsichtigt, die Vorbehalte und Auslegenden Erklärungen der Schweiz zu Artikel 6 EMRK im Interesse der Rechtssicherheit und Transparenz unserer Rechtsordnung zurückzuziehen.
Die Bestimmungen des Strafgesetzbuches über die Bestechung schweizerischer Amtsträger sollen besser aufeinander abgestimmt und in einem gemeinsamen Titel geregelt werden. Aktive Bestechung wird neu zu einem Verbrechen aufgewertet. Damit verlängert sich die heute zu kurze Verjährungsfrist bei dieser Straftat.
Haus- und Wirbeltiere sollen in der schweizerischen Privatrechtsordnung nicht länger als gewöhnliche Sachen behandelt werden. Dieses Ziel verfolgen zwei vom Nationalrat gutgeheissene parlamentarische Initiativen. Die zuständige Kommission des Nationalrates hat einen Vorentwurf für entsprechende Änderungen des Erb-, Sachen- und Haftpflichtrechts sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts und des Strafrechts vorgelegt.
Der Verordnungsentwurf enthält folgende zwei Änderungen: die Ablösung des 3-Kreise-Modells und dessen Ersatz durch ein duales Rekrutierungskonzept für ausländische Arbeitskräfte; eine weitere Reduktion der Freigabe von Saisonbewilligungen.
Die Revision des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1993 verfolgt zwei Ziele: Sie entspricht dem Wunsch nach einem besseren Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbrauch und schafft die Voraussetzung, dass das Konsumkreditgeschäft in der ganzen Schweiz auf der gleichen Rechtsgrundlage abgewickelt werden kann.
Die Voraussetzungen für eine Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs oder für den Einsatz technischer Überwachungsgeräte sollen verschärft werden. In Zukunft kann eine Überwachungsmassnahme nur noch zur Verfolgung oder Verhinderung von 83 statt bisher 181 Straftatbeständen angeordnet werden.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat den Bundesrat ersucht, zum von ihr erarbeiteten Vorentwurf für eine Regelung des straflosen Schwangerschaftsabbruches eine Vernehmlassung zu eröffnen.