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Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Der Bund hat am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» verabschiedet. Damit soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»). Das Bundesgesetz soll voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für eine Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden.
Rund ein Drittel der Gesamtenergie wird für Heizen, Warmwasser, Geräte und Licht in den Gebäuden benötigt. Der Krieg in der Ukraine und mögliche Energieengpässe in den Wintermonaten zeigen die Dringlichkeit, die einheimischen erneuerbaren Energien stärker zu nutzen. Damit dieser Umstieg rascher erfolgen kann, wird der im Baugesetz vorhandene Spielraum bei den energetischen Anforderungen an Gebäude genutzt. Zum entsprechenden Verordnungspaket wird eine Vernehmlassung durchgeführt.
Das Ausführungsrecht zum Humanforschungsgesetz wird überarbeitet, bestehende Vorgaben konkretisiert und neue Bestimmungen formuliert. Hintergrund sind Erkenntnisse aus der Evaluation von 2017–2019, neue nationale und internationale Regelungen und die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung. Im Zuge dieser Teilrevision wird zudem die Stammzellenforschungsverordnung punktuell, zumeist formal, angepasst.
In den letzten Jahren hat die Digitalisierung in der Gesellschaft und Wirtschaft deutlich zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend noch weiter an Bedeutung zunehmen wird. In diesem Umfeld ist auch die Verwaltung gefordert, ihre Abläufe für digitale Lösungen zu öffnen. Auf diesem Hintergrund hat die Standeskommission die Digitalisierung in den Perspektiven 2022-2025 als ein zentrales Handlungsfeld bezeichnet. Zentrale Verwaltungsangebote sollen künftig digital genutzt werden können. Zudem hat die Standeskommission im Sommer 2022 eine E-Government-Strategie erlassen, in welcher Ziele, Prinzipien und Handlungsfelder in der Zeit bis 2027 festgelegt werden. Für die Abwicklung medienbruchfreier digitaler Prozesse in der Verwaltung müssen jedoch verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen bestehen. Diese sollen für die gesamte Verwaltungstätigkeit möglichst einheitlich gestaltet werden. Mit einer Revision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch soll die gesetzliche Grundlage für die Verwendung elektronischer Unterschriften, digitale amtliche Zugänge und für den Umgang mit elektronischen Dokumenten geschaffen werden.
Der Klimawandel hat konkrete Auswirkungen auf unser Leben und unseren Alltag. Die Klimaszenarien für die Schweiz zeigen, dass auch im Kanton Appenzell I.Rh. die Jahresmitteltemperatur deutlich zunimmt. Im Sommer gibt es deutlich mehr Hitzetage, die vor allem in den bebauten Gebieten des Kantons weitreichende Folgen haben können. Gemäss Prognosen werden zudem die Niederschläge im Sommer eher abnehmen, allerdings werden vermehrt Starkniederschläge auftreten. Im Winter wird die Niederschlagsmenge eher zunehmen, jedoch weniger als Schnee, sondern gehäuft als Regen. Um diese Entwicklungen zu bremsen, ist der Kanton verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen.
Basierend auf dem Grundlagenbericht zum Energiebedarf des Kantons Appenzell I.Rh. wurde die Energie- und Klimaschutzstrategie zur Verminderung der Treibhausgasemissionen erarbeitet. Die Strategie basiert auf dem Energiebedarf des Jahrs 2019 von Bevölkerung, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft. Für den Kanton wurde ein spezifischer Absenkpfad der Treibhausgasemissionen definiert, um das Netto-Null-Ziel bis ins Jahr 2050 zu erreichen.
Es wurden neun Handlungsfelder festgelegt. Für jedes Handlungsfeld wurden konkrete und auf die Strukturen und Gegebenheiten des Kantons Appenzell I.Rh. abgestimmte Massnahmen erarbeitet und anhand der zu erwartenden Wirkungen und Kosten für die Umsetzung priorisiert. Für die priorisierten Massnahmen wurden in einem ersten Schritt bereits Massnahmenblätter erstellt.
Die Energie- und Klimaschutzstrategie ist ein wichtiges Instrument, um die Versorgung mit erneuerbarer Energie voranzutreiben. Bei deren konkreter Umsetzung trägt die Bevölkerung des Kantons durch eine aktive Teilhabe entscheidend zum Gelingen bei. Daher soll nach der bereits durchgeführten Ämterkonsultation nun in einer öffentlichen Vernehmlassung eine breite Beteiligung ermöglicht werden.
Es wird vorgesehen, die Pflichtlagerhaltung im Bereich der Nahrungs- und Futtermittel anzupassen. Zusätzliche Mengen sind insbesondere bei Getreide und den Speiseölen- und fetten vorgesehen. Bei den proteinhaltigen Futtermitteln ist ein leichter Abbau vorgesehen. Die zusätzlichen jährlich anfallenden Kosten für die Lagerentschädigung werden auf CHF 17 Millionen geschätzt. Zudem ist bei gleichbleibender Finanzierungspraxis mit einem Aufwand von CHF 84 Mio. zu rechnen.
Die Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen des Bundesgesetzes über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit, die Verbindlichkeitserklärung und einen Anhang mit den verbindlich erklärten Punkten der Vereinbarung der Versicherer.
Die festgelegten Kantons- und Gemeindebeiträge an Massnahmen und Projekte im Umweltbereich sind sehr unterschiedlich und haben ihren Ursprung aus der Zeit vor der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), welche per 1. Januar 208 in Kraft getreten ist. In der Sitzung vom 23. Mai hat der Regierungsrat die Anpassungen bei der Aufteilung der vom Kanton und den Einwohnergemeinden zu tragenden Kostenanteile im Umweltbereich zuhanden des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet. Damit soll die heute bestehende Vielfalt der Beitragssätze vereinfacht und dem Nutzniesserprinzip besser Rechnung getragen werden. Die Anpassungen bewirken eine Entlastung des Kantons von jährlich rund 0,5 Millionen Franken. Der Bundesbeitrag bleibt unverändert.
Es soll Jugendlichen ab 15 Jahren ermöglicht werden, in «Brückenangeboten», d. h. ausserhalb der beruflichen Grundbildung unter bestimmten Voraussetzungen, gefährliche Arbeiten auszuführen. Damit der Gesundheitsschutz der Jugendlichen gewahrt bleibt, muss der Betrieb dafür entweder über eine Bildungsbewilligung verfügen oder eine Ausnahmebewilligung beim Kanton einholen.
Mit der Änderung der Automobilsteuerverordnung auf den 1. Januar 2024 soll die Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer aufgehoben werden. Es handelt sich dabei um eine der Massnahmen zur Beseitigung des strukturellen Defizits, die der Bundesrat am 25. Januar 2023 beschlossen hat.
Das Parlament hat anlässlich der Schlussabstimmung vom 17. Juni 2022 die Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) (Modernisierung der Aufsicht) angenommen. Die Änderungen der Gesetzesbestimmungen bedingen auch Änderungen auf Verordnungsstufe. Aus diesem Grund werden die Verordnungsbestimmungen in den betroffenen Verordnungen entsprechend angepasst bzw. neu erlassen.
Mit der Vorlage sollen kleinere Wohnbauprojekte vom Verbandsbeschwerderecht ausgenommen werden. Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb der Bauzonen Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 m2 planen, sollen nicht länger dem Risiko einer Beschwerde vonseiten einer nationalen Umweltorganisation ausgesetzt sein.
Die Verordnung ist das Ergebnis der Zusammenführung der Verordnung über die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle (VKOVE) und der Verordnung über vorrangige Transporte in Ausnahmesituationen (VVTA). Die Zusammenführung beider Verordnungen hat zum Ziel, alle Bestimmungen zur Vorbereitung und Bewältigung von Ausnahmesituationen im Verkehr in einer Verordnung festzuhalten. Zusätzlich sollen zentrale Erkenntnisse aus der Covid-19 Pandemie sowie der Vorbereitung auf eine mögliche Energiemangellage in die VKOVA aufgenommen werden.