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Eine Änderung des Umweltschutzgesetzes vom 20. Dezember 2006 präzisiert, in welchem Mass beschwerdeberechtigte Umweltorganisationen wirtschaftlich tätig sein dürfen. Das UVEK hat die Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen daraufhin überprüft, ob deren wirtschaftliche Tätigkeit im Einklang mit der neuen Regelung steht. Zudem hat sie geprüft, ob die beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen die weiteren Voraussetzungen des Beschwerderechts noch erfüllen.
Mit der Schaffung eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des Übereinkommens über den internationalen Handel gefährdeter Arten frei lebender Tiere und Pflanzen werden diejenigen Teile der heutigen Artenschutzverordnung, die Eingriffe in grundrechtsgeschützte Positionen ermöglichen, auf die Stufe eines formellen Gesetzes gehoben. Bei der Revision des Tierseuchengesetzes geht es hauptsächlich um die Verstärkung der Präventionsmassnahmen. Das Tierschutzgesetz wird in einzelnen Punkten nachgebessert und aktualisiert.
Die Regeln über Eigenmittelunterlegung und Risikoverteilung in der Eigenmittelverordnung sind an verschärfte internationale Standards anzupassen.
Das geltende BÜPF wird total revidiert. Es muss dafür gesorgt werden, dass die notwendigen Überwachungen weder heute noch in den kommenden Jahren durch die Verwendung neuer Technologien verhindert werden können. Kurz gesagt besteht das Ziel vor allem darin, nicht mehr, sondern besser überwachen zu können.
Die für die Umsetzung des Schengener Visa-Informationssystems (VIS) erforderlichen Gesetzesgrundlagen wurden vom Bundesrat am 29. Mai 2009 und vom Parlament im Dezember 2009 genehmigt. Um eine zuverlässige Identifikation der Visumgesuchstellerinnen und -steller zu ermöglichen, sind im zentralen System die biometrischen Daten (Fotografie und Abdrücke der zehn Finger) erfasst. Es ist angezeigt, die Gesetzesgrundlagen für das VIS durch eine neue Verordnung zu konkretisieren und das Verfahren für die Verwendung der Daten des europäischen Systems sowie des zukünftigen nationalen Visumsystems zu regeln. Das neue Schengener Visa-Informationssystem wird voraussichtlich im Dezember 2010 in Betrieb genommen
Zur Umsetzung einer Motion der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben schlägt der Bundesrat die Einführung eines neuen Aus- und Weiterbildungskostenabzugs vor. Dieser soll als allgemeiner Abzug ausgestaltet sein und sowohl ins DBG als auch ins StHG aufgenommen werden. Als abzugsfähige Bildungskosten gelten in Zukunft alle beruflich veranlassten Bildungskosten, mit Ausnahme der Kosten für die berufsqualifizierende Erstausbildung und der Bildungskosten für ein Hobby oder zur Selbstentfaltung.
Das Bundesamt für Metrologie (METAS) soll mehr Selbstständigkeit erhalten, um seine Aufgaben effizienter erfüllen zu können. Der Bundesrat hat die dazu erforderliche Totalrevision des Messgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Er setzt damit seinen Bericht zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (Corporate-Governance-Bericht) im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) um.
In der Prüfungsverordnung MedBG müssen als Folge der Änderung der In der Prüfungsverordnung MedBG müssen als Folge der Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung verschiedene Anpassungen vorgenommen werden. Zudem werden Regelungen eingefügt, die in der bisherigen Prüfungsverordnung MedBG fehlen (z.B. die Entschädigungsregelung für standardisierte Patientinnen und Patienten). Die Gebühren für die eidgenössische Prüfung werden im Vergleich zur geltenden Regelung herabgesetzt. Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen: Die Anpassungen hier stehen im Zusammenhang mit dem neuen Weiterbildungsgang Allgemeine Innere Medizin und mit der Aufhebung des Weiterbildungsganges Allgemeinmedizin. Zudem werden neu für die Pharmazie eidgenössische Weiterbildungstitel in Offizin- und Spitalpharmazie geschaffen.
916.344: Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll eine Gleichbehandlung zwischen Betriebsgemeinschaften und Betriebszweiggemeinschaften bezüglich der HBV hergestellt werden. 919.117: Die Änderungen der Landwirtschaftlichen Datenverordnung erfolgen grösstenteils im Kontext des Programms ASA2011. So sollen mit dem Aufbau einer Kontrolldatenbank die Kontrollergebnisse.
Ab 2011 wird jedem Unternehmen in der Schweiz eine eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zugewiesen. Die zahlreichen Identifikationsnummern, die heute in der Verwaltung zur Identifikation der Unternehmen verwendet werden, werden schrittweise reduziert und durch die UID ersetzt. Damit kann der Kontakt zwischen den Unternehmen und den Behörden vereinfacht und effizienter gestaltet werden. Die UID ist darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung für die Weiterentwicklung im Bereich E-Government und für den elektronischen Datenaustausch. Die Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) regelt die Modalitäten der Zuweisung und Verwendung der UID sowie die Verwaltung und Publikation des UID-Registers. Letzteres dient einzig der Identifikation von Unternehmen und wird teilweise öffentlich zugänglich sein.
Im Armeebericht wird die im Sicherheitspolitischen Bericht skizzierte Weiterentwicklung der Armee konkretisiert. Probleme der Armee und Massnahmen zu ihrer Behebung oder Linderung werden aufgezeigt. Die Risiken und Konsequenzen für die Armee werden anhand von Fallbeispielen dargestellt. Aus den Verwundbarkeiten werden Aktionen der Armee sowie ihre möglichen Leistungen abgeleitet. Das Leistungsprofil der Armee konkretisiert die Armeeaufgaben qualitativ und quantitativ. Basierend auf diesen Grundlagen werden ein Armeemodell und Varianten dazu dargestellt. Schliesslich werden Eckwerte zur Weiterentwicklung der Armee formuliert.
Die Qualitätskontrolle der Milch (neu: Milchprüfung) soll auf das Jahr 2011 neu ausgerichtet werden und in der Milchprüfungsverordnung geregelt werden. Die Milchqualitätsverordnung vom 23. November 2005 (MQV, SR 916.351.0) soll aufgehoben werden. Die Milchprüfung soll vereinfacht und die Eigenverantwortung der Branche höher gewichtet werden. Die Überwachung der Untersuchungsparameter soll gestärkt und dem europäischen Niveau angepasst werden.
Angesichts des zunehmenden Pferdebestands, der stetig steigenden Nachfrage nach Pferden und der geringen Einflüsse von Pferdeimporten auf die landwirtschaftliche Pferdezucht im Inland, drängt sich eine unbefristete, autonome Erhöhung des WTO-Zollkontingents Tiere der Pferdegattung auf. Das Zollkontingent Tiere der Pferdegattung wird ab dem 1. September 2010 permanent um 500 auf 3'822 Stück erhöht.
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) führte zu einer Stärkung der kantonalen Finanzautonomie. Das anzustrebende Ziel, den ressourcenschwachen Kantonen eine minimale Ausstattung an finanziellen Mitteln zu gewährleisten, wurde weitestgehend erfüllt. Zu diesem Schluss gelangt der erste Wirksamkeitsbericht zur NFA. Zusammen mit dem Wirksamkeitsbericht schickt der Bundesrat Vorschläge zur künftigen Dotierung der Ausgleichsgefässe in eine bis zum 2. Juli dauernde Vernehmlassung. Für die kommende Vierjahresperiode 2012-15 wird für den Ressourcen- und den Lastenausgleich eine Fortschreibung der bisherigen Grundbeiträge vorgeschlagen.
Mit diesen Änderungen werden gewisse Bestimmungen des Übereinkommens präzisiert, und die Liste der dem Übereinkommen unterstellten Vorhaben in Anhang I wird aktualisiert. Auf diese Weise soll die Durchführung des Übereinkommens verbessert werden.
Anlass für die vorliegende Anhörung bilden die Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Die Änderungen des internationalen Rechts bedingen auch eine Anpassung des nationalen Rechts. Davon betroffen ist der Anhang 1 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR). Zudem werden mit M 208 und 216 zwei multilaterale Vereinbarungen in Anhörung gegeben.
Seit ihrem Inkrafttreten am 1 Juli 1999 wurde die Futtermittelverordnung zehn Mal und die Futtermittelbuchverordnung neun Mal geändert. Diese Anpassungen waren nötig, um die Verordnungen an die internationale Entwicklung in diesem Sektor anzupassen. Am 1. September 2009 hat die EU die neue Verordnung (EG) Nr. 767/2009 publiziert. Diese Verordnung ersetzt mehrere Richtlinien und bringt Neuerungen unter anderen in den Bereichen der möglichen Angaben bei der Etikettierung und der Co-Regulierung mit der Industrie. Diese neuen Regelungen werden ab 1. September 2010 rechtsgültig. Die Totalrevision der Futtermittel-Verordnungen integriert diese neuen Elemente.
Die geltende Pflanzenschutzverordnung ist seit dem Inkrafttreten im Jahre 2001 bereits mehrmals geändert worden. Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass weitere Klarstellungen oder Ergänzungen notwendig sind. Zudem bestehen heute Doppelspurigkeiten mit der Freisetzungsverordnung, welche aufgehoben werden sollen. Mit der vollständigen Überarbeitung der Verordnung wird ein kohärenter, übersichtlicher Erlass angestrebt, der den Entwicklungen Rechnung trägt.
Das Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES; SR 0.453) kennt Mechanismen zur Durchsetzung der Verpflichtungen der Vertragsstaaten. Dazu gehört die Empfehlung an die Vertragsstaaten, den Handel mit bestimmten, durch das Übereinkommen geschützten Exemplaren aus bestimmten Vertragsstaaten vorübergehend einzustellen. Die vorliegende Änderung der Artenschutz-Kontrollverordnung sieht die Umsetzung dieser Empfehlungen, in der Schweiz vor.
Die Umsetzung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr (Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung) erfolgt mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2). Im Erlass ist auszuführen, wie die zweckgebundenen Erträge aus der Besteuerung der Flugtreibstoffe auf die Bereiche Umweltschutz, Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen und Förderung eines hohen technischen Sicherheitsniveaus aufgeteilt werden.
Nachdem das BZG seit nunmehr knapp sechs Jahren in Kraft ist, soll es aufgrund der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen ein erstes Mal revidiert werden, dies insbesondere in den Bereichen Ausbildung der Führungsorgane im Bevölkerungsschutz, Ausbildungsdienste im Zivilschutz sowie Schutzbauten.
Am 20. März 2009 haben die Eidgenössischen Räte das Patentanwaltsgesetz angenommen (BBl 2009 2013). Am 9. Juli 2009 ist die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen. Demzufolge ist es geplant, das Patentanwaltsgesetz per 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Die Inkraftsetzung des Patentanwaltsgesetzes erfordert die Annahme und die Inkraftsetzung der Patentanwaltsverordnung.
Die geltende Forschungsverordnung ist an das teilrevidierte Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation anzupassen, welches neu die Kommission für Technologie und Innovation als Behördenkommission regelt.
Der Bundeshaushalt soll mit dem Konsolidierungsprogramm 2011-13 (KOP 11/13) jährlich um 1,5 Milliarden entlastet werden. Damit lassen sich aus heutiger Sicht die Vorgaben der Schuldenbremse in den Finanzplanjahren einhalten. Gleichzeitig werden mit dem KOP 11/13 rasch wirkende Reduktionen, Verzichte und Reformen der Aufgabenüberprüfung realisiert, die keiner oder nur geringfügiger Gesetzesänderungen bedürfen. Tiefergreifende Reformen werden von den zuständigen Departementen im Rahmen von separaten Vorlagen vorangetrieben. Über diese Projekte und ihre Meilensteine informiert der Bericht zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung.
Der sicherheitspolitische Bericht des Bundesrates ist das grundlegende Dokument für die Schweizer Sicherheitspolitik der nächsten Jahre. Inhaltlich dominiert die Kontinuität mit der bisherigen Sicherheitspolitik. Es gibt zwar vereinzelte Kurskorrekturen, aber keinen eigentlichen Kurswechsel. Die Sicherheitspolitik wird zwar etwas weiter definiert und integraler dargestellt (mit der Berücksichtigung kantonaler und kommunaler Beiträge zur Sicherheit); die bisherige Grundstrategie wird aber beibehalten: Es geht darum, ein effektives Zusammenspiel der sicherheitspolitischen Mittel von Bund, Kantonen und Gemeinden anzustreben und auch international zusammenzuarbeiten. Die wesentlichsten Änderungen im Bericht betreffen die Ausgestaltung der sicherheitspolitische Zusammenar-beit im Innern und das Sicherheitsinstrument Armee.