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Mit der Motion 22.3377 «Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads» wird der Bundesrat beauftragt, eine Bemessungsgrundlage zu implementieren, welche bei der Ermittlung des Einkommens mit Invalidität mittels statistischer Werte realistische Einkommensmöglichkeiten von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung berücksichtigt. Mit der Anpassung der IVV entspricht er diesem Auftrag.
Mit den Änderungen soll die neue Regelung im Ausländer- und Integrationsgesetzes über den Kantonswechsel von vorläufig aufgenommenen Personen in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) konkretisiert werden. Unabhängig von der Gesetzesänderung werden zwei weitere Anpassungen in der VZAE vorgeschlagen. Wird eine Aufenthaltsbewilligung wegen eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls erteilt, soll keine zusätzliche Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlich sein. Zudem wird bei bestimmten Massnahmen zur beruflichen Eingliederung eine Ausnahme von der Meldepflicht der Erwerbstätigkeit vorgeschlagen.
Mit der Änderung der Handelsregisterverordnung und der Änderung der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA wird das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (19.043) umgesetzt.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von 16 landwirtschaftlichen Verordnungen.
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer Gesetzesänderung zum Thema Landerwerb für Infrastrukturprojekte des Kantons in die Vernehmlassung zu geben. Die Gesetzesänderung dient der Umsetzung von drei Vorstössen, welche der Kantonsrat in der Juni-Session 2021 erheblich erklärt hat. Einerseits sollen die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer früher in das Landerwerbsverfahren einbezogen werden. Andererseits soll die Entschädigung für den Erwerb von Landwirtschaftsland erhöht werden.
Neu sollen unselbstständig erwerbstätige Personen zwischen einer Pauschale für die Berufskosten oder der Geltendmachung der tatsächlichen Berufskosten wählen können. Damit sollen Verzerrungen bei der Wahl zwischen den Arbeitsformen reduziert und der administrative Aufwand sowohl bei der steuerpflichtigen Person wie auch bei den Steuerbehörden verkleinert werden.
Im Zusammenhang mit der heutigen angespannten Situation an den europäischen Energiemärkten erachtet der Bundesrat eine verstärkte Transparenz und Aufsicht für den Energiegrosshandel als dringend notwendig. Die Transparenz und das Vertrauen in die Integrität des Energiegrosshandelsmarkts sind von entscheidender Bedeutung, da sie dazu beitragen, dass die auf diesen Märkten gebildeten Preise ein unverfälschtes und auf einem offenen und fairen Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage widerspiegeln. Mit dieser Vorlage soll die Transparenz im Strom- sowie im Gasgrosshandelsmarkt (Energiegrosshandelsmarkt) erhöht und die Aufsicht über die entsprechenden Märkte der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) übertragen werden. Für die Durchsetzung des Verbots von Insiderhandel und Marktmanipulation auf dem Energiegrosshandelsmarkt sorgen Veröffentlichungs- und Meldepflichten der Marktteilnehmer sowie die zur Sanktionierung notwendigen Instrumente und Verfahren der Behörden. Die vorgeschlagenen Regelungen lehnen sich stark an diejenigen an, welche in der EU gelten.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schickt Änderungen im Planungs- und Baugesetz in die Vernehmlassung. Aufgrund der Motion «Kein Ausverkauf von Versorgungsinfrastrukturen» soll beim Verkauf von Versorgungsanlagen für Elektrizität und Wasser ein Vorkaufsrecht eingeführt werden. Davon profitieren würden Gemeinden, Nachbargemeinden, der Kanton Thurgau sowie von diesen kontrollierte Institutionen.
Mit der vorliegenden Teilrevision wird in Erfüllung der Motion 20.3665 Müller Damian mehr Transparenz und Effizienz bei den Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen hergestellt. Die Teilrevision umfasst zudem eine Erweiterung der Teilnahme an Berufspraktika, die Erlaubnis zur Interoperabilität zwischen den von der Ausgleichstelle der Arbeitslosenversicherung betriebenen Informationssystemen, eine Verankerung des Rechts zur Datenbekanntgabe an die kantonalen Fachstellen für die Inkassohilfe sowie notwendige sprachliche und formelle Anpassungen und Präzisierungen.
In neu gegründeten Unternehmen braucht es bezüglich Arbeitszeitgestaltung mehr Flexibilität, als das Arbeitsgesetz vom 13. März 1964 ermöglicht. Mitarbeitende solcher Unternehmen sollen deshalb – sofern sie im Besitz einer Mitarbeiterbeteiligung sind – vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen werden. Die Bestimmungen über den Gesundheitsschutz sollen für sie jedoch weiterhin gültig bleiben.
Im November 2021 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Pflegeinitiative angenommen. Der Bundesrat wird den daraus erfolgten Verfassungsauftrag in zwei Etappen umsetzen. Das Departement für Finanzen und Soziales hat ein Vorgehenskonzept in die Vernehmlassung gegeben, damit die Initiative im Thurgau rasch umgesetzt werden kann.
Die Totalrevision des Gütertransportgesetzes, die 2016 in Kraft trat, war noch nicht von den aktuellen Anstrengungen zur Erreichung der Klimaziele und unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit geprägt. Davon ausgehend wurden zwei grundlegende Stossrichtungen und Varianten für die Weiterentwicklung des Güterverkehrs erarbeitet. Diese beiden Varianten werden mit dieser Vernehmlassung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen vorgestellt, die unterschiedlichen Auswirkungen beschrieben und zwei Vorschläge für die Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen unterbreitet.
In occasione della seduta del 16 marzo 2022, lo scrivente Consiglio di Stato ha deciso di costituire un gruppo di lavoro con il compito di proporre riflessioni a livello legale, pratico e procedurale per sviluppare il settore degli esercizi alberghieri e della ristorazione, l motivi alla base di questa volontà sono molteplici e spaziano dalla volontà di liberalizzare il settore, concedendo maggior flessibilità e libertà imprenditoriale, all'alleggerimento dell'l'impalcatura normativa, al rafforzamento della tutela della salute e dell'ordine pubblici nonché l'adeguamento della legge all'evoluzione del settore e ai mutamenti sociali, tenendo conto anche delle problematiche sorte con la pandemia da Covid-19.
Il gruppo di lavoro, coordinato dal Dipartimento delle istituzioni e composto da rappresentanti della Polizia cantonale, del Laboratorio cantonale, di HotellerieSuisse Ticino, di GastroTicino e di un deputato del Gran Consiglio, ha approfondito e sviluppato un progetto di legge che tenesse conto di tutte le criticità emerse nel corso degli anni e che, allo stesso tempo, fosse efficace e pragmatico.
Ritenuto che le ipotizzate modifiche potranno avere un effetto importante sui vari attori del settore coinvolti, con la presente siamo perciò a sottoporvi in procedura di consultazione il progetto di messaggio governativo di modifica di detta legge affinchè possiate esprimere le vostre osservazioni.
La stessa permetterà infatti all'Esecutivo cantonale di allestire la propria presa di posizione tenendo conto, in modo particolare, delle considerazioni che perverranno da coloro che le normative le dovrebbero concretamente applicare.